VW-Vergleich: Alle Möglichkeiten und ihre Vor- und Nachteile. Anwälte informieren

  • 5 Minuten Lesezeit

Viele Kunden von VW, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, haben um den 20.03. herum das Vergleichsangebot von VW erhalten und fragen sich, ob sie dieses annehmen sollten oder nicht?

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wollen dabei die wichtigsten Fragen beantworten für Kunden, die einen Vergleichsvorschlag von VW erhalten haben.

I. Vergleich über VW

Indem die Kunden ihre IBAN eintragen, den Vergleichstext unterschreiben und zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 an VW senden, machen sie VW ein "verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vergleichs". An dieses Vergleichsangebot sollen die Kunden dann laut VW bis 27. April 2020 gebunden sein, auch wenn sie sich schon früher, wohl bis zum 20.04., entscheiden müssen.

Es sollen Kunden in der MUFE-Klage ein Vergleichsangebot bekommen, die ein KFZ der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 erworben haben das KFZ vor dem 01.01.2026 gekauft haben, ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und diverse andere Kriterien erfüllen.

VW will dann das Angebot von VW prüfen und binnen 12 Wochen ab Vergleichsschluss die Einmalzahlung leisten. Kunden, die nicht den VW-Vergleich abschließen, könnten noch bis Oktober eine Einzelklage durchführen.

Vorteil

Diese Option kommt für Kunden in Betracht, die einen schnellen entgültigen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen wollen und einen schnellen Vergleichsbetrag erhalten wollen.

Der VW-Kunde sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die Möglichkeit des Vergleichs mit VW auf jeden Fall im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mit einem im Dieselskandal erfahrenen Anwalt prüfen lassen, denn sofern das Ergebnis der Erstberatung ist, dass der Kunde das VW-Angebot annehmen sollte, entstehen ihm keine Anwaltskosten für die Erstberatung, da die Kosten für die Erstberatung dann von VW übernommen werden, sollte das Ergebnis sein, dass das VW-Vergleichsangebot nicht angenommen werden sollte, werden Dr. Späth & Partner (und viele andere Kanzleien) die Erstberatung dem VW-Kunden nicht in Rechnung stellen.

Nachteil

Viele Kunden empfinden den von VW angebotenen Vergleichsbetrag als zu gering, auch Dr. Späth & Partner sind der Ansicht, dass für viele Kunden eine deutlich höhere Entschädigung möglich wäre, vor allem für Kläger mit einem höheren Kaufpreis über 15.000 € und einer geringeren Laufleistung unter 200.000 km.

Diese könnten im Optimalfall einen deutlich höheren Entschädigungsbetrag im Wege einer Einzelklage erstreiten, der im Einzelfall den Vergleichsbetrag um ein vielfaches überschreiten könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

II. Finanzierung einer Einzelklage über einen Prozessfinanzierer

Teilweise bieten hier Prozessfinanzierer an, den Kunden zu unterstützen:

Dr. Späth & Partner (und diverse andere Anwaltskanzleien) arbeiten mit einem PF zusammen, der anbietet, den Kunden dieselbe Sofortentschädigung wie VW zu bezahlen würde, und noch eine zusätzliche Klage für den Kunden zu finanzieren.

Vorteil

Der Kunde würde sofort denselben Betrag, den auch VW zahlen würde, erhalten und hätte die Möglichkeit, bei einer für ihn kostenlosen Einzelklage gegen VW, noch deutlich mehr heraus zu holen, eine sehr komfortable Situation, wenn der Kunde die Sofortentschädigung des PF auf jeden Fall behalten kann, unabhängig davon, wie der spätere Prozess ausgeht.

Wenn das Angebot von einem bonitätsstarken PF kommt, hat er damit dieselbe Sofortenschädigung in der Hand wie bei VW.

Nachteil 

Sofern die Klage erfolgreich ist, müsste der Kläger noch an den PF vom erstrittenen Mehrbetrag eine Erfolgsprämie von bis zu ca. 29 % abgeben.

III. Finanzierung über die Rechtsschutzversicherung

Diverse Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, haben nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner auch eine Rechtsschutzversicherung und können prüfen, ob diese die Kosten übernimmt.

Vorteil: Wenn die Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt, hat der Kunde keine Kosten und kann, sofern keine Selbstbeteiligung besteht, völlig ohne Risiko klagen und hat die Chance auf eine deutlich höhere Entschädigung als den angebotenen VW-Vergleichsbetrag, was immer im Einzelfall zu prüfen ist.

Viele Kanzleien führen die Anfrage für den Kunden auch ohne Kosten durch.

Inzwischen können Dr. Späth & Partner auch bestätigen, dass viele Rechtsschutzversicherungen noch die Kosten für eine Einzelklage gegen VW übernehmen, so liegen Dr. Späth & Partner z.B. inzwischen die ersten beiden Kostenschutzzusagen von RS-Versicherungen für Einzelklagen gegen VW vor.

Nachteil

Der Kunde, der den Weg über seine Rechtsschutzversicherung gehen will, kann somit den Weg über den VW-Vergleich nicht gehen. Er erhält also keine Sofortentschädigung von VW und ggf. einen eventuellen Entschädigungsbetrag im Klagewege später.

Auch ist zu berücksichtigen, dass die Chancen zwar nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gut sind, dass der Kunde eine höhere Entschädigung erhält, als ihm VW anbietet, dies aber auch nicht 100%ig sicher ist.

Die von der RS-Versicherung des Kunden finanzierte Einzelklage könnte im widrigsten Fall auch verloren gehen und der Kunde somit am Ende des Tages leer ausgehen. Das Risiko ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zwar gering, aber ein Restrisiko bleibt, das immer im Einzelfall überprüft werden sollte.
Aus diesem Grunde empfiehlt sich diese Variante nach Ansicht von Dr. Späth & Partner vor allem für "begrenzt risikobereite" Kunden in der MUFE-Klage.

Sie erhalten keine Sofortentschädigung von VW, können im Optimalfall einen deutlich höheren Betrag erstreiten, der das VW-Angebot im günstigsten Fall um ein Vielfaches überschreiten könnte, wenn es ganz schlecht läuft, auch leer ausgehen. 

IV. Prozesskostenhilfe

Im Einzelfall könnte auch geprüft werden, ob nicht unter Umständen auch Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Fazit

Die VW-Kunden in der Musterfeststellungsklage haben diverse Möglichkeiten, die alle im Einzelfall geprüft werden sollten. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollten VW-Kunden in der Musterfeststellungsklage erst alle ihre Möglichkeiten inkl. der Alternativen prüfen, bevor sie sich definitiv für eine Lösung entscheiden oder VW ein definitives Vergleichsangebot unterbreiten, an das sie dann fest gebunden sind. 

Betroffene VW-Kunden können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden, Dr. Späth & Partner sind seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht und seit mehreren Jahren im Dieselskandal tätig und beraten Sie daher gerne und kompetent.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten