Waldorf-Frommer-Abmahnung – „2 Broke Girls“ – was tun?

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Waldorf-Frommer-Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Serienfolgen von „2 Broke Girls“

Immer wieder sind Abmahnungen wegen der US-Fernsehserie „2 Broke Girls“ in Umlauf. Vorwurf ist das illegale Anbieten von einer oder mehrere Folgen dieser Serie in Internettauschbörsen. Auftraggeber der Abmahnung ist das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieses hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, gegen das rechtswidrige Einstellen der Serie „2 Broke Girls“ in Internettauschbörsen („Filesharing“) einzuschreiten.

Was ist eine Abmahnung wegen „Two Broke Girls“?

Die US-Serie „2 Broke Girls“ handelt von zwei junge Frauen in New York, die gemeinsam in einem billigen Schnellrestaurant kellnern und bald groß rauskommen wollen. Ihr Traum ist eine eigene Konditorei. Hierfür fehlt jedoch bislang das nötige Kleingeld.

Die Serie erfreut sich auch beim deutschen Filesharing-Publikum großer Beliebtheit. Seit 2014 und auch bis Ende 2015 erhalten immer wieder Anschlussinhaber Post von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Diese Post nennt sich „Abmahnung“, wenn dieses Wort auch im Text nicht vorkommt. Dennoch ist es ganz klar dieses Rechtsinstitut, das geltend gemacht wird. Der Rechteinhaber verlangt nämlich die Unterlassung – die zentrale Forderung einer jeden Abmahnung – vom Internetanschlussinhaber bezüglich der weiteren Verbreitung seiner Serie „2 Broke Girls“. Daneben fordert er Schadenersatz und Anwaltskosten, die zusammen z. B. bei 5 angebotenen Folgen bei € 965,00 liegen können.

Was tun bei der Abmahnung? Haftet der Anschlussinhaber immer?

Der Anschlussinhaber haftet auf jeden Fall dann, wenn er die Urheberrechtsverletzung selbst getätigt hat, also die Serienfolge selbst in die Internettauschbörse eingestellt hat; dies erfolgt im Übrigen bereits beim Herunterladen. Einem Täter kann kein Anwalt helfen. Hier sollte man selbst bei Waldorf Frommer anrufen und sich die eigenen Anwaltskosten sparen. Die Anwälte gehen immer etwas mit dem Preis herunter; daneben kann man die beigefügte Unterlassungserklärung bedenkenlos unterschreiben als Täter.

Ganz anders sieht es aus, wenn andere (Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Gäste oder andere) die Serie „Two Broke Girls“ angeboten haben. In solchen Fällen haftet der Abgemahnte entweder „nur“ als Störer oder eben überhaupt nicht. Das hängt davon ab, ob er selbst Prüfungs- und Belehrungspflichten verletzt hat. Hier liegt die eigentliche Arbeit eines spezialisierten Anwalts für Filesharingrecht. Er prüft für Sie, ob Sie Pflichten verletzt haben oder ob Sie überhaupt nicht haften.

Achtung vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Im Bereich Filesharing-Abmahnungen liest man viel im Internet und leider auch viel Falsches. Keinesfalls muss der Anschlussinhaber immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wie bei einem Autounfall sind Sie nicht immer schuld am Unfall. Wer nicht schuld ist, muss auch nicht bezahlen und erst Recht nicht einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (nichts anderes ist die „modifizierte“ Unterlassungserkärung) unterzeichnen.

Wer nicht haftet, muss nichts unterschreiben und nichts bezahlen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „2 Broke Girls“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Better Call Saul“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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