Waldorf Frommer-Abmahnung „21 Bridges“ (Kinofilm) – Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Unsere spezialisierten Einigungsprofis helfen!

Die Anwälte von Waldorf Frommer sind die größte Abmahnkanzlei für Filme in Deutschland. Die Münchener Anwälte sind spezialisiert auf das Urheberrecht. Eine Vielzahl von Abmahnungen verlassen täglich die Kanzlei. So auch Abmahnungen wegen Filesharing beim Kinofilm „21 Bridges“ mit Sienna Miller als Hauptdarstellerin. 

Viele Verfahren werden außergerichtlich durch eine Einigung reguliert. Einige Fälle landen jedoch vor Gericht. Landet ein solches Abmahnschreiben von Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten, nehmen Sie dieses bitte ernst! Es handelt sich nicht um Fake oder Betrug. Eine Anzeige bei der Polizei bringt wenig. Ein Aussitzen der Sache ist riskant. 

Problem nicht liegen lassen

Gehen Sie das Problem pro-aktiv an. Es gibt u.a. die Möglichkeit, den Fall mit einer außergerichtlichen Einigung zu schließen. In der Regel sparen Sie nicht nur Geld, sondern wie helfen Ihnen zusätzlich, dass die ganze Familie mit der Einigung geschützt wird.

Forderungen von Waldorf Frommer

Um die Rechte der Filmproduzentin LEONINE Licensing AG zu wahren und Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing zukünftig zu unterbinden, machen Waldorf Frommer folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassung für die Zukunft 
  • Schadenersatz für LEONINE
  • Rechtsanwaltskosten für Waldorf Frommer

Was ist Filesharing überhaupt?

Kurz gesagt: Das Teilen von beispielsweise Filmdateien mithilfe entsprechender Programme wie BitTorrent oder PopcornTime. Oftmals wissen die Nutzer aber nicht, dass sie den Film, den sie gerade über eine Internet-Plattform bzw. Internet-Tauschbörse schauen, im Hintergrund erneut hochladen und damit für andere Nutzer im Internet zugänglich machen.

Geschieht dies ohne Zustimmung der jeweiligen Produktionsfirma (Regelfall), liegen gleich zwei Verstöße gegen das Urheberrecht vor - und zwar die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG).

Rat bei Waldorf Frommer Abmahnung

  • Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Kein Geld zahlen 
  • Kostenlose Erstberatung mit Einigungsprofi nutzen

Kostenlose Erstberatung 030 95 99 82 220

Rufen Sie uns an und schildern uns Ihre Situation. Sehr gern präsentieren wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie! Mit Waldorf Frommer-Abmahnungen kennen wir uns aus! Lassen Sie sich von einem unserer Einigungsprofis beraten und umgehen Sie so unnötiges Hin & Her mit Waldorf Frommer. Sie sparen am Ende viel Zeit & Geld! 

Erfahrungen mit Waldorf-Frommer

Unser Team für Urheberrecht berät und verteidigt seit Jahren Abmahnungen im Urheberrecht, insbesondere Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Mit unserer Expertise können wir Ihnen schnell und professionell helfen. 

Schnell erfahren Sie, ob Sie in der Haftung stehen. Vor allem wissen Wir, wie es richtig weitergeht. Vermeiden Sie eigene Experiment und teure Fehler. 

Kostenfreie Erstberatung 
täglich 
9 - 20 Uhr 

Zahlen Sie nicht die Ausgangssumme 915 €

Wir von Baumeister Rosing raten Ihnen aus Erfahrung dringend davon ab, den in der Waldorf-Frommer-Abmahnung genannten Geldbetrag von 915 € pro Film zu zahlen. Eine Zahlung kann bereits als Schuldanerkenntnis gewertet werden. 

Dazu sind wir aufgrund unseren Erfahrungen in unzähligen außergerichtlichen Verhandlungen Einigungsprofis. Das bedeutet, dass selbst im Fall einer Haftung des Abgemahnten oder einer seiner Familienangehörigen ein geringer Betrag verhandelt werden kann. 

Vorsicht: vorformulierte Muster-Unterlassung

Dazu sollten Sie das beigefügte Muster der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und versenden! 

Mit der Unterzeichnung würden Sie einen lebenslangen (Unterlassungs-)Vertrag mit der LEONINE Licensing AG eingehen und sich dazu verpflichten, für jeden weiteren Verstoß eine hohe Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro zu zahlen. 

Diese vorgefertigte Unterlassungserklärung in der Abmahnung bedeutet für den Unterzeichner ein sehr hohes finanzielles Risiko für die Zukunft. Unterschreiben Sie den Vergleich und sonstige Erklärungen nicht ohne unseren anwaltlichen Rat.

Gehören auch Sie zu unseren zufriedenen Mandanten!

Ihr Baumeister Rosing-Team


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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