Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Arrow” (Folge: Blood Debts)

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Auch die vierte Staffel der DC-Comics-Action-Serie „Arrow“ ist, Berichten zufolge, Gegenstand von Abmahnungen geworden. Die Serie basiert auf der Comic-Figur Green Arrow, welche der Milliardär und Großindustrielle Oliver Queen schuf, um die Kriminalität in seiner Heimatstadt Starling City zu bekämpfen. Hierzu kreierte er den Charakter „Arrow” und gleichzeitig ein geheimes Doppelleben.

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nämlich Internetanschlussinhaber wegen der Folge „Blood Debts” (vierte Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (519,50 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – wie kann man reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „Homeland”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons” etc. – nun auch die vierte Staffel der Serie „Arrow”.

Weitere Titel der vierten Staffel, die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden können, lauten:

Ep 15 Taken

Ep 14 Code of Silence

Ep 13 Sins of the Father

Ep 12 Unchained

Ep 11 A.W.O.L.

Ep 10 Blood Debts

Ep 9 Dark Waters

Ep 8 Legends of Yesterday

Ep 7 Brotherhood

Ep 6 Lost Souls

Ep 5 Haunted

Ep 4 Beyond Redemption

Ep 3 Restoration

Ep 2 The Candidate

Ep 1 Green Arrow

Nützliche Tipps zur „Arrow-Blood-Debts”-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß infrage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen – bis zu lebenslang – zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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