Waldorf-Frommer-Abmahnung | "Bone Tomahawk" - € 815,00-Forderung - was tun?  

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Bone Tomahawk“ erhalten und wissen nicht, was Sie zu tun sollen? Lesen Sie hier, ob es Verteidigungschancen gibt.

Waldorf Frommer mahnen Horror-Western ab

„Bone Tomahawk“ ist kein herkömmlicher Western, sondern eine Art Quentin-Tarantino-Film mit Kurt Russell, der lakonische Dialoge mit Ausbrüchen exzessiver Gewalt verbindet. Rechteinhaber in Deutschland ist die Constantin Film Verleih GmbH.

Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, er habe eine Urheberrechtsverletzung an dem Film begangen. Konkret soll der Film über die Internettauschbörse BitTorrent illegal zum Download angeboten worden sein. Wie bei solchen Abmahnungen üblich, ist der Abgemahnte der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Film „Bone Tomahawk“ angeblich zum Download angeboten wurde. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten, der Anschlussinhaber hafte auf jeden Fall als Täter oder Störer, und fordern von ihm die Löschung des Films von der Festplatte. Zum anderen soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und € 815,00 bezahlt werden. Zu Recht?

Was tun? Sind die Ansprüche berechtigt?

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Denn das Filesharing-Recht ist im Einzelnen kompliziert.

Hat der Abgemahnte den Film „Bone Tomahawk“ selbst als Täter zur Verfügung gestellt, haftet er auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Kosten. Hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt nicht helfen.

Hat der Abgemahnte den Film nicht selbst angeboten, so ist zu prüfen, ob er bei dieser Waldorf-Frommer-Abmahnung als Störer oder überhaupt nicht haftet. Haftet er nicht für den Täter, weil er selbst keine Pflichten verletzt hat, muss er grundsätzlich keine Unterlassungserklärung abgeben und auch keine Zahlung leisten. Allerdings muss er seine sekundäre Darlegungslast erfüllen, d. h. er muss konkret darlegen, was er nach Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung unternommen hat, um den Täter zu ermitteln. Außerdem muss er darlegen, warum nicht er, sondern jemand anderes als Täter in Frage kommt.

Geben Sie niemals vorschnell eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ ab!

Jeder Fall ist anders. Ihr Fall ist ein Einzelfall. Es kommt immer auf die Umstände an, also was sich zum fraglichen Zeitpunkt des Downloads in Ihrem Haushalt tatsächlich ereignet hat.

Betroffene sollten sich hautsächlich auf den Unterlassungsanspruch konzentrieren. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund. Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs ist diese grundsätzlich ein Leben lang bindend. Diese Bindung muss auch ernstgenommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre, die meist bei € 5.000,00 liegt.

Die beste Verteidigung gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Bone Tomahawk“ besteht sicherlich darin, alle Ansprüche aus der Abmahnung mit Begründung zurückzuweisen. Das ist immer dann möglich, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann und weder als Täter noch als Störer haftet. Auch Zahlungsansprüche müssen dann nicht erfüllt werden.

Was ich für Sie tun kann

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Bone Tomahawk“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

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Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Irrational Man“.


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