Waldorf Frommer-Abmahnung – „Crazy Rich Asiens“ (Film) – Schnell und richtig handeln!

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung von Waldorf Frommer: Tipps für Betroffene

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist spezialisiert auf das Urheberrecht und zugleich in Deutschland die größte und bekannteste Abmahnkanzlei. Waldorf Frommer treten mit anwaltlichen Schreiben an zahlreiche Internet-Anschlussinhaber heran, sofern ein Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung hinsichtlich eines geschützten Filmwerkes einer Ihrer Mandanten besteht – vorliegend betrifft es den Film „Crazy Rich Asiens“, produziert von der Warner Bros. Entertainment Inc.

Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

Für die Warner Bros. Entertainment Inc. wird die Abgabe einer riskanten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadenersatzbetrages sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Erstellung der Abmahnung verlangt.

Landet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Ihrem Briefkasten, beachten Sie folgende Tipps:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen notieren & im Blick behalten
  • Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen
  • keine Zahlungen leisten (Schadenersatz, Rechtsanwaltskosten)
  • -> kostenlose Erstberatung mit Verteidiger nutzen

Risiko: Strafbewehrte Unterlassungserklärung!

Abgemahnte müssen wissen, dass die beigelegte Unterlassungserklärung zulasten des Abgemahnten vorformuliert ist. Bei Zuwiderhandlung, also bei einem erneuten Upload, wird eine Geldstrafe von 2.500 € bis zu 5.000 € fällig – und das je Neuverstoß. Zudem ist der Unterlassungsvertrag, den Abgemahnte durch seine Unterschrift mit der Warner Bros. Entertainment Inc. eingeht, nicht zeitlich begrenzt, sondern lebenslang wirksam. Dieses finanzielle Risiko auf sich zu nehmen, ist unnötig! Insbesondere dann, wenn der Abgemahnte gar nicht unterzeichnen muss!

Was wird vorgeworfen?

Filesharing – Als so genanntes Filesharing wird der Down- und Upload einer Datei bezeichnet, hier die Filmdatei „Crazy Rich Asiens“. Dabei wird der Film auf dem Rechner des Users zwischengespeichert, von wo aus der Film erneut hochgeladen und über eine Internet-Tauschbörse einer Vielzahl weiterer User kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Dieser Tauschvorgang ist ohne vorherige Genehmigung des Rechteinhabers, also der Produktionsfirma Warner Bros. Entertainment Inc., nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – es drohen rechtliche Konsequenzen!

Filesharing-Programme, wie z. B. Bittorrent, Transmission, MLDonkey, oder auch vermeintliche Streaming-Diensten, wie z. B. PopCornTime oder auch Cuevana werden hierfür genutzt.

Hat jemand den Film „Crazy Rich Asiens“ daheim geschaut?

Der Film Crazy Rich Asiens startete am 23. August 2018 in den deutschen Kinos und sahnte bei den Teen Choice Awards 2019 die Gewinnerposition in der Kategorie „Choice Comedy Movie“ ab.

Die amerikanische Professorin Rachel lernt die Familie ihres langjährigen Lebensgefährten Nick in Asien kennen. Rachel wird in das glamouröse Leben der reichen und berühmten Asiaten katapultiert und lernt ihren Freund Nick nochmal anders kennen bzw. seinen wahren Hintergrund. Nicks Familie gehört nämlich zu den wohlhabendsten Familien Singapurs. Seine Verwandtschaft ist speziell und Nicks Mutter Eleanor ist mit Rachel nicht einverstanden – Ärger ist vorprogrammiert!

Baumeister Rosing – Wir helfen!

Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen täglich – 7 Tage die Woche für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung.

Insbesondere unser Teamleiter Herr Rechtsanwalt David Werner kennt sich mit den Tricks der Abmahnkanzleien aus, denn er selbst hat für eine der größten Abmahnkanzleien in Deutschland gearbeitet. Profitieren Sie von diesen Erfahrungen und lassen Sie sich von einem Profi verteidigen.

Greifen Sie zum Hörer und schildern uns Ihre Situation!

Besuchen Sie uns auch gerne auf unserer Homepage. Ihr Baumeister Rosing-Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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