Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Der Marsianer - Rettet Mark Watney“

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Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Jahr 2015 den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ und andere Filme ab.

Sind Sie auch von einer Waldorf-Frommer-Abmahnung betroffen? In vielen Fällen haftet der Angeschriebene weder als Täter, noch als Störer. Einem Täter kann kein Anwalt helfen. Hat jedoch jemand anders den Film angeboten, so kommt entweder eine Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung in Betracht. Gerne helfe ich Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Der Marsianer“?

Der Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ von Ridley Scott mit Matt Damon ist sowohl an den Kinokassen als auch in Internettauschbörsen sehr beliebt. Kaum in den Kinos, ist der Film bereits in Internettauschbörsen wie BitTorrent oder Popcorn Time zu finden. Wird der Film illegal verbreitet, spürt das der Rechteinhaber 20th Century Fox in der Kasse. Weniger Personen gehen ins Kino oder kaufen den Film auf DVD. Daher verfolgt der Rechteinhaber das illegale Verbreiten seiner Filme seit Jahren konsequent.

Bei der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ geht es darum, dass man davon ausgeht, dass der Film tatsächlich im Internet angeboten wurde (was man kaum ernsthaft bestreiten kann) und der Internetanschlussinhaber dafür als Täter oder Störer haftet. Konsequent soll er hierfür € 815,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben. Zu Recht?

Lassen Sie Ihre Abmahnung prüfen! Eventuell haften Sie überhaupt nicht.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder nichts machen? Beide Wege sind Unsinn, wenn Sie überhaupt nicht haften. Wie gesagt, dem Täter kann man nicht helfen. Dem von Waldorf Frommer Abgemahnten kann jedoch oft dann geholfen werden, wenn Dritte Täter waren. Denn bei der Störerhaftung entfallen die € 600,00 Schadenersatz und bei einer vollständigen Enthaftung entfällt zusätzlich die Verpflichtung zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung.

Der Abgemahnte haftet nicht, wenn jemand anders (Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste etc.) den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ angeboten haftet und er hierbei keine Pflichten hatte oder bestehende Pflichten nicht verletzt hat. Dies kann ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. für Sie prüfen.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet. Nutzen Sie als Abgemahnter unbedingt meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „SelfLess – Der Fremde in mir“.


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