Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Die Bestimmung - Insurgent“ | € 815-Forderung rechtens? Bundesweite Hilfe!

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Der Science-Fiction-Film „Die Bestimmung – Insurgent“ der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist seit Monaten Gegenstand von Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Lesen Sie hier, ob Sie haften, und wenn nicht, was Sie tun können, um sich optimal zu verteidigen.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass der urheberrechtlich geschützte Film „Die Bestimmung – Insurgent“ zum Download in Tauschbörsen angeboten wurde. Die Münchner Rechtsanwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 815,00 zur Abgeltung aller Forderungen, beides innerhalb sehr kurzer Fristen.

Diese Schreiben sind weder Betrug, noch Abzocke, sondern sehr ernst zu nehmen. Wer eine Abmahnung erhält, sollte auf jeden Fall reagieren. Denn wer hofft, dass sich die Waldorf Frommer Rechtsanwälte einfach nicht mehr melden, liegt falsch. Es werden in regelmäßigen Abständen Aufforderungen folgen, die Ansprüche zu erfüllen. Solange man nicht reagiert, gehen die Anwälte davon aus, dass der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet. Ist dies nicht der Fall, so sollte man sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Anwalt wenden, um diese Tatsachen klarzustellen.

Wer haftet überhaupt für das Anbieten des Films „Die Bestimmung – Insurgent“?

Der Anschlussinhaber bzw. der Abgemahnte haftet nicht automatisch als Störer für das Anbieten des Films. Es kommt vielmehr darauf an, ob er verantwortlich gemacht werden kann. Selbstverständlich haftet er, wenn er selbst den Film „Die Bestimmung – Insurgent“ mit der Filesharing-Software angeboten oder den Film mit „Popcorn-Time“ angesehen hat. Was viele nicht wissen: Bei Nutzung mancher Streaming-Portale wie Popcorn-Time läuft im Hintergrund ein BitTorrent-Client, der den Film während des Anschauens munter an andere Nutzer dieser Tauschbörse verteilt. Vollkommen egal ist es dabei, ob der Anschlussinhaber dies in dem Momentan wusste oder wollte.

Was allerdings nicht egal ist, ob der Abgemahnte selbst verantwortlich gemacht werden kann. Sobald andere die Täter waren, kommt es darauf an 1) ob der Abgemahnte Pflichten bezüglich des Täters hatte – z. B. Verbotspflichten – und 2) ob er diese Pflichten überhaupt verletzt hat.

Haftung kann oft entfallen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat z. B: entschieden, dass der Anschlussinhaber bei einem Erstverstoß grundsätzlich nicht für volljährige Familienmitglieder haftet, die ohne seine Kenntnis Filesharing betreiben. Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). Auch bei minderjährigen Kindern, dem Partner, Mitbewohner, Gästen oder anderen kann die Haftung entfallen, wenn der Anschlussinhaber alles richtig gemacht hat.

Es ist somit genau zu prüfen, ob der Abgemahnte für den Upload verantwortlich gemacht werden kann. Dies kann für Sie eine spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. klären.

Sobald nur eine Störerhaftung in Betracht kommt, entfallen die € 600,00 Schadenersatz. Diese muss nur der Täter bezahlen. Außerdem sollte man bei einer Störerhaftung die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht abgeben, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung, falls notwendig.

Haftet der Abgemahnte überhaupt nicht, so muss er weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 815,00 oder andere Beträge bezahlen!

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Die Bestimmung – Divergent“ oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf. 

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Felony“.


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