Waldorf-Frommer-Abmahnung | Die Tribute von Panem | Bundesweite Hilfe bei € 915-Forderung

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen eines Teils der Kinofilme „Die Tribute von Panem“ erhalten und sollen € 915,00 bezahlen? Lesen Sie hier, ob und wie Sie sich dagegen wehren können.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Die Tribute von Panem“ über die Tauschbörse anderen Nutzern im Internet zum Download angeboten zu haben. Es geht hier weder um Betrug, noch um Abzocke. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film illegal angeboten hat. Eine andere Frage ist, ob der Anschlussinhaber hierfür haftbar gemacht werden kann.

Das Abmahnschreiben beinhaltet zum einen die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zum anderen Schadensersatz in Höhe von € 700,00 sowie Aufwendungsersatz in Höhe von € 215,00 zu zahlen. Hiermit bietet die Abmahnkanzlei die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Nur mit Abgabe einer „modifizierten“ Unterlassungserklärung, wie im Internet oft geraten, ist die Sache keinesfalls erledigt.

Lassen Sie die Abmahnung prüfen

Den Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen „Die Tribute von Panem“ sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese sollten Sie nicht vorschnell unterzeichnen oder selbst eine solche Erklärung entwerfen. Denn jede Erklärung gilt lebenslang, ist ein Schuldeingeständnis und kann zu Vertragsstrafen von € 5.000,00 in Zukunft führen.

Im Hinblick auf sämtliche Forderungen ist eine anwaltliche Beratung in Ihrem persönlichen Einzelfall erforderlich und sinnvoll. Die Vorgehensweise hängt hier von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Sie sollten die Abmahnung daher auf keinen Fall ignorieren oder selbst antworten, sondern prüfen lassen, ob Sie überhaupt haften.

Wann entfällt die Haftung bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Tribute von Panem“?

Sobald nicht der Anschlussinhaber, sondern jemand anders den Film „Die Tribute von Panem“ im Internet angeboten hat, kommt für den Abgemahnten lediglich noch die Störerhaftung (eingeschränkte Haftung) in Frage. Es ist daher immer eine Einzelfallprüfung notwendig. Hat der Abgemahnte keine Pflichten bezüglich des Täters verletzt, haftet er überhaupt nicht und muss weder die lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 915,00 bezahlen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films „Die Tribute von Panem“ oder wegen anderer Serien oder Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Es genügt nicht, lediglich pauschal vorzutragen, dass auch andere Personen neben dem Anschlussinhaber Zugriff auf das Internetnetzwerk hatten. Es muss vielmehr konkret ausgeführt und nachgeforscht werden, wer zum Tatzeitpunkt ebenfalls das Internet nutzen konnte.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „We are your friends“.


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