Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Die Vorsehung“ (Film) | Bundesweite Hilfe bei € 915,00-Forderung

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Die Vorsehung“ erhalten? Hier finden Sie bundesweite Hilfe!

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten in der Abmahnung, dass Sie den Film „Die Vorsehung” mittels Filesharing in einer Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Internetnutzern zum Herunterladen angeboten haben. Die Nutzung von Internettauschbörsen ist zwar generell erlaubt, jedoch nicht mit fremden, urheberrechtlich geschützten Dateien wie dem Film „Die Vorsehung“.

Wie konnte das passieren? Um was geht es?

Beim Filesharing stellt jeder PC, auf dem sich die Datei befindet, diese Datei den anderen Teilnehmern zur Verfügung, sobald der PC mit dem Internet verbunden wird, in der Regel also mit dem Einschalten. Diese Verbreitung über ein Filesharing-Netzwerk beginnt bereits mit dem Herunterladen und hört erst dann auf, wenn die Datei gelöscht wird.

Der Film „Die Vorsehung“ muss also zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht heruntergeladen worden sein, denn es geht hier um das Anbieten. Dies kann geschehen sein, als Besucher sich mit ihrer Hardware mit Ihrem LAN verbunden haben.

Geben Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung niemals voreilig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Gerade dann, wenn Sie Sie nicht wissen, wer den Film angeboten hat, sollten Sie keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn dann ist davon auszugehen, dass der Täter dies – wenn auch unbewusst – wieder tut und Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann vor Gericht € 5.000,00 alleine an Vertragsstrafe kosten.

Jede Unterlassungserklärung, auch die „modifizierte” gilt lebenslang und kann somit auch lebenslang Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen, wenn in Zukunft wieder jemand über Ihren Internetanschluss den Film „Die Vorsehung” anbietet.

Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung sollte daher niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade die ungeschuldete Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann für Sie lebenslang zum finanziellen Verhängnis werden.

Wer haftet bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung überhaupt?

Es haftet nur der Täter oder der Störer. Der Störer haftet für andere als Täter nur dann, wenn er bezüglich des Täters Pflichten verletzt hat. Die zentrale Auftrag eines Anwalts ist es, zu prüfen, ob der Empfänger einer Waldorf-Frommer-Abmahnung überhaupt haftbar gemacht werden kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Haftung des Anschlussinhabers in vielen Fällen entfallen.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung? 

Nehmen Sie meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen dieses Films oder wegen anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Deadpool“.


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