Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Ein Mann namens Ove (Film)“ | Bundesweite Hilfe!

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Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Ein Mann namens Ove“?

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Ein Mann namens Ove“ erhalten und sollen € 915,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben? Viele Abgemahnte haften überhaupt nicht und sollten deshalb weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch die geforderten € 915,00 bezahlen.

Um was geht es bei der Abmahnung?

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet Mitte 2016 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen an dem Film „Ein Mann namens Ove“.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für das Verbreiten bzw. Anbieten dieses Film in Internettauschbörsen verantwortlich zu ein. Es wird immer der Anschlussinhaber angeschrieben, da die Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechtlich davon ausgehen dürfen, dass der Anschlussinhaber persönlich für eine über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung als Täter oder Störer verantwortlich ist. Aufgrund dieser Vermutung muss man als Betroffener unbedingt auf derartige Waldorf-Frommer-Abmahnungen reagieren. Denn so lange man sich nicht wehrt oder gar eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, obwohl man überhaupt nicht haftet, erhärtet man die oben genannte Vermutung, dass man als Täter oder Störer verantwortlich ist.

Wer haftet überhaupt für die Abmahnung?

Bei derartigen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet derjenige, der den Film selbst angeboten hat, in Höhe von € 915,00 und auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Beträge sind jedoch im Einzelfall eventuell verhandelbar.

Der sog. Störer, der den Film nicht selbst angeboten hat, haftet nur dann für den Täter als Störer, wenn er den Täter nicht über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsennutzungen belehrt hat, sofern er dies überhaupt musste. Daher haften Sie als Anschlussinhaber nicht in jedem Fall für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte. Voraussetzung ist immer die Verletzung von Belehrungspflichten.

Immer dann, wenn Dritte (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner u. a.) den Film angeboten haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anschlussinhaber überhaupt nicht haftet, da er eventuell keine Pflichten verletzt hat. In der Prüfung, ob Pflichten bestanden und diese dann überhaupt verletzt wurden, besteht die Hauptaufgabe eines Rechtsanwalts wie Matthias Hechler, M.B.A., der bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet hat. Denn nur dann, wenn jemand tatsächlich als Täter oder Störer haftet, sollte überhaupt keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In welchem Umfang die Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz schuldet nur der Täter; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Ein Mann namens Ove“ haftbar sind, weil andere den Film über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Akte X“.


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