Waldorf-Frommer-Abmahnung | Hilfe bei Akte X-Abmahnungen bundesweit

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Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren, wenn Sie von Waldorf Frommer wegen der US-Serie „Akte X” abgemahnt werden

Wurden Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen verbotenem Filesharing zur Fernsehserie Akte X (der Originaltitel lautet: „The X-Files”, englisch für: „Die X-Akten”) über eine Tauschbörse im Internet abgemahnt? Jetzt wissen Sie nicht, was Sie am besten gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung tun sollten? Erfahren Sie hier, wie ich Abmahnopfern schnell, kompetent und zielführend helfen kann.

Achtung: Nur Täter oder Störer haften – keine automatische Haftung

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, können wir Ihnen sicherlich weiterhelfen. Zuerst einmal gilt: „Keine Panik”, denn ein angeblich „illegales Tauschbörsenangebot über lhren Internetanschluss” bedeutet nicht, dass man den geforderten Betrag auch zahlen muss.

Bei derartigen Urheberrechtsverletzungen haftet nämlich nur der Täter voll. Sobald andere Personen die Serie „Akte X” angeboten haben, kommt allenfalls eine reduzierte Störerhaftung in Frage. Was tun, wenn ich bei der Waldorf Frommer Abmahnung als Täter hafte?

Haben Sie die Serie Akte-X oder zumindest einen Teil davon tatsächlich illegal angeboten, haften Sie als Täter. Selbst in einem solchen Fall sollten Sie die von Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche nicht ohne eingehende juristische Prüfung akzeptieren. Denn auch in einem solchen Fall ist die Gegenseite verhandlungsbereit. Ich empfehle bei jeder Waldorf-Frommer-Abmahnung eine rechtliche Beratung und Vertretung, da Sie sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein Leben lang binden. Selbst wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, muss diese in aller Regel modifiziert werden. Im Übrigen haften Sie als Anschlussinhaber nicht in jedem Fall für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte.

Was tun, wenn ich bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht haften?

Wenn Sie nicht eine oder mehrere Folgen der Serie „Akte X” angeboten haben, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob Sie überhaupt als Störer haften. Eine Störerhaftung greift nur dann, wenn Sie als Anschlussinhaber Belehrungs- und Prüfungspflichten gegenüber dem Täter verletzt haben. Eine Haftung kann z. B. dann entfallen, wenn Ehegatten den Anschluss nutzen und der Ehepartner als Täter in Betracht kommt. Dasselbe gilt bei volljährigen Kindern. Es gibt keine Verpflichtung der Eltern, ihre volljährigen Kinder rund um die Uhr zu überwachen.

Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern verpflichtet, die Kinder darüber aufzuklären, dass keine Rechtsverletzungen im Internet zu begehen sind. Sonst besteht keine Überwachungspflicht, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass Rechtsverletzungen über den Internetanschluss vorgenommen werden. Wird dies beachtet, haften Eltern nicht (BGH 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Akte X” haftbar sind, weil andere den Film über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Inside Llewyn Davis“.


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