Waldorf-Frommer-Abmahnung – Film San Andreas

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Erste Tipps bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

Reagieren Sie richtig!

Die Kanzlei Waldorf & Frommer aus München ist die größte Abmahnkanzlei in Deutschland. Insbesondere vertritt sie die bekanntesten Filmproduzenten der Welt: z. B. Warner Bros. Entertainment.

Viele betroffene Anschlussinhaber oder Familienangehörige fragen sich daher, ob man gegen die Anschuldigungen einer so großen Kanzlei etwas tun kann. Ja, kann man!

Was wird zunächst mit der Waldorf-Frommer-Abmahnung verlangt?

  1. Strafbewehrte Unterlassungserklärung (Achtung: Es droht eine Geldstrafe)
  2. Schadenersatz für Warner Bros. Entertainment
  3. Honorar für Waldorf Frommer selbst

Fokus Unterlassungserklärung

Eine Unterlassungserklärung verpflichtet Sie lebenslang und steht unter den Bedingungen einer Geldstrafe, sollte es wiederholt zu einem Upload von Filmdateien kommen. Daher gilt hier höchste Vorsicht. Blinder Aktionismus verbietet sich. Ob Sie überhaupt eine solche riskante Erklärung abgeben müssen, kann Ihnen ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht sagen. Dazu muss das Muster in der Waldorf-Frommer-Abmahnung immer abgeändert werden. Die Formulierungen sind zu Ihrem Nachteil. Hier besteht eine große Haftungsfalle.

Kein Kontakt mit Waldorf Frommer

Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Man wird Ihnen wichtige Informationen entlocken, die Waldorf Frommer ohne Sie gerade nicht erhalten würden. Dazu wird man versuchen, Sie zu überzeugen, dass Sie zahlen müssen. Doch es gibt keine automatische Haftung für den Anschlussinhaber.

Was ist die richtige Reaktion?

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen

Wir bieten bei einer Abmahnung im Urheberrecht eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Situation am Telefon. Lassen Sie sich die möglichen Wege aufzeigen und entscheiden Sie dann selbst. In jedem Fall können Sie hier Geld sparen. Zahlen Sie nicht 915 €! Verschenken Sie keine Zeit und rufen Sie an!

Lesen Sie mehr unter: www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung/



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