Waldorf Frommer Abmahnung | € 815 Forderung wegen „Pompeii“ (Film) | So reagieren Sie richtig!  

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Der Film „Pompeii“ ist auch im Jahre 2015 wieder Gegenstand von Waldorf Frommer Abmahnungen. Lesen Sie hier, was Sie dagegen tun können.

Der Filmrechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, mit sog. Abmahnungen gegen das illegale Filesharing seiner Filme vorzugehen. Unter anderem wird auch der Film „Pompeii“, der die Ereignisse rund um die Vernichtung der römischen Stadt durch den Ausbruch des Vulkans Vesuv im Jahr 79 n. Chr. schildert, in Internettauschbörsen angeboten. Anschlussinhaber, über deren Internetanschluss jemand den Film angeboten hat, erhalten oft ein Schreiben der Anwälte mit der Aufforderung, die Verbreitung sofort zu unterlassen, eine strafgesicherte und lebenslang gültige Unterlassungserklärung abzugeben und die gesamten Schäden zu begleichen, was mit einer Zahlung von € 815,00 passieren soll.

Kann man sich gegen die Waldorf Frommer Abmahnung wehren?

Das kommt immer darauf an, wie der Jurist so schön sagt. Nämlich darauf, wer den Film „Pompeii“ angeboten hat und ob den Abgemahnten überhaupt eine Verantwortung trifft.

Hat der Abgemahnte selbst den Film angeboten, empfiehlt sich eine ggf. modifizierte Unterlassungserklärung. Ob man die € 815,00 bezahlt, ist dann eher eine politische Frage und ob man die Sache schnell beenden will. Jedenfalls spricht nichts gegen die Forderungen, wenn der Anschlussinhaber selbst der Täter war.

War der Abgemahnte dagegen nicht der Täter, so kommt allenfalls dann eine Haftung in Betracht, wenn er Pflichten verletzt hat. Dann könnte eine Störerhaftung greifen, bei der lediglich € 215,00 zu bezahlen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben sind. War z. B. ein minderjähriges Kind der Übeltäter und hat man diesem die Nutzung von Internettauschbörsen nicht verboten, könnte die Störerhaftung greifen.

Keine Haftung - keine modifizierte Unterlassungserklärung

Hat der Abgemahnte alles richtig gemacht und trifft ihn keine Schuld, weil z. B. seine volljährigen Kinder der Film angeboten haben, so können sämtliche Ansprüche der Waldorf Frommer Abmahnung zurückgewiesen werden. Insbesondere muss dann nicht die gefährliche Unterlassungserklärung abgegeben werden (natürlich auch keine modifizierte Unterlassungserklärung).

Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films „Pompeii“?

Machen Sie keine Experimente - Fragen Sie immer einen Spezialanwalt um Rat

Lassen Sie sofort durch einen spezialisierten Anwalt prüfen, ob Sie überhaupt haften und zur Abgabe einer strafgesicherten modifizierten Unterlassungserklärung verpflichtet sind. Trotz der zahlreichen Ratschläge im Internet ist es oft gar nicht nötig, sich einem Unterlassungsvertrag zu unterwerfen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (gerne auch am Wochenende) an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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