Waldorf Frommer Abmahnung für den neuen Woody Allen Film „Blue Jasmine“

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Die Münchner Rechtsanwälte mahnen derzeit wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Gegenstand der neuen Abmahnungen ist das Filmwerk BLUE JASMINE von Woody Allen mit Alec Baldwin und Cate Blanchett.

Wie bei anderen Abmahnungen von Waldorf Frommer wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 EUR.

Bei der von Waldorf Frommer vorformulierten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Diese bezieht sich auf eine Täterhaftung. Während viele andere Kanzleien inzwischen wenigstens zwei Varianten für eine Unterlassungserklärung anbieten, scheint Waldorf Frommer auf der Täterhaftung pochen zu wollen. Wir raten daher dringend davon ab, die vorgefertigten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen. Zum einen besteht nicht in jedem Fall ein Anspruch auf Unterlassung - weder als Täter, noch als Störer. Aber selbst wenn ein Anspruch auf Unterlassung nicht ausgeschlossen werden kann, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Ob ein Anspruch auf die Zahlung des „Vergleichsbetrages" in Höhe von 815 EUR besteht, muss am konkreten Einzelfall beurteilt werden. Hat der Anschlussinhaber selbst nicht geladen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, sondern maximal auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Letztere sind aber durch die Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf einen Streitwert von 1.000 EUR gedeckelt, so dass in diesen Fällen maximal Abmahnkosten in Höhe von 169,60 EUR verlangt werden können. 

Wir haben auf unserer Internetseite eine Übersicht bzgl. der Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnungen von Waldorf Frommer zusammen gestellt. Hier können sich Betroffene ein erstes Bild machen. Gleichwohl kann diese Übersicht nicht die individuelle Rechtsberatung ersetzen.

Wir bieten Ihnen daher darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mehr über das in Ihrem Fall ratsame Vorgehen zu erfahren. Unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 beraten Sie kompetente und vor allen - in der Materie Filesharing / Tauschbörsen - erfahrene Rechtsanwälte. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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