Waldorf Frommer Abmahnung für € 915,00 erhalten? | Bundesweite Hilfe!  

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Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Filmen und Serien in Umlauf

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt wieder Abmahnungen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um den Vorwurf der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme und Serien in Tauschbörsen. Zahlreiche Internetnutzer erhalten derzeit derartige Abmahnungen, bei denen man den Abgemahnten als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich machen will. Wegen dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den Rechteinhaber die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 915,00 für 1 Film.

Haftet der Anschlussinhaber immer?

Nein. Nur der Täter oder der Störer haften. Eine Haftung kann daher entfallen, wenn andere den Film oder die Serie angeboten haben. Mittelpunkt der Waldorf Frommer Abmahnung ist nicht die Geldforderung sondern der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dieser soll sich der Betroffene verpflichten, den Film oder die Serie nicht mehr im Internet zum Download anzubieten und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. die sich in der Regel bei € 5.000,00 bewegt.

Risiko einer Vertragsstrafe enorm hoch

Gerade dann, wenn Sie als Abgemahnter überhaupt nicht wissen, wer den Film oder die Serie angeboten hat, sollten Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn nach Unterzeichnung müssen Sie sicherstellen können, dass es gerade zu keinem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt. Wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film oder die Serie angeboten hat, dürfte dies kaum machbar sein.

Rechtslage in Ihrem Fall anwaltlich prüfen lassen

Lassen Sie Ihre Abmahnung von Waldorf Frommer unbedingt auf Ihre Haftung hin prüfen. Hat der Abgemahnte nicht selbst, sondern jemand anderes den Film in der Tauschbörse angeboten, so entfällt die Haftung ganz oder teilweise. D. h. der Abgemahnte haftet dann entweder nur als Störer (der Störer schuldet keinen Schadenersatz) oder überhaupt nicht.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: Kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere den Film oder die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Big Bang Theory“.


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