Waldorf Frommer-Abmahnung für Serie „Sleepy Hollow" im Auftrag der 20th Century Fox

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Der geneigte Fan amerikanischer Serien dürfte aktuell wohl schlecht schlafen:

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. In der uns vorliegenden Abmahnung wird die Serie „Sleepy Hollow - Staffel 1" abgemahnt.

Abgemahnt wird im Auftrag der Firma „Twentieth Century Fox".

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Der zu zahlende Betrag variiert je nachdem, wie viele Folgen abgemahnt werden.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor einigen Tagen hat sich viel getan im "Abmahngeschäft". Das Gesetz hat konkrete Forderungen an Abmahnungen gestellt, damit diese überhaupt wirksam sind. Wir prüfen aktuell noch, ob die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer diesen Formvorschriften entsprechen. Wäre dies nicht der Fall, wäre die Abmahnung insgesamt unwirksam - die Forderungen würden also ins Leere laufen.

Insbesondere fordert der neue § 97a Abs. 2 Nr. 4 des Urhebergesetzes, dass anzugeben ist, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Die Frage, ob die von Waldorf Frommer hierzu getätigten Angaben ausreichen, erscheint uns nach unserer Rechtsauffassung aktuell jedenfalls diskussionswürdig. Insgesamt werden die nächsten Wochen und Monate zeigen, ob die Abmahnungen tatsächlich wirksam ausgesprochen wurden.

In jedem Falle sollte man sich nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung anwaltlich beraten lassen. Dass gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch mehr als je zuvor - viele Fallstricke lauern auf Seiten der Abgemahnten, aber eben auch auf der Seite der Abmahner. Es lohnt sich in jedem Fall, jede Abmahnung genau zu überprüfen und es bietet sich ein ganz neues Feld von guten Argumenten an, um sich gegen Abmahnungen verteidigen zu können.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Betroffenen von Filesharing-Abmahnungen. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Für die erste telefonische Einschätzung Ihres Falles entstehen keine Anwaltsgebühren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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