Waldorf-Frommer-Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH - Film: „Codename U.N.C.L.E.“

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Uns wurde erneut eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eingereicht. Diese Abmahnung wurde für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen.

Die Rechtsanwälte von der Kanzlei Waldorf Frommer sind seit vielen Jahren auf die massenhafte Verfolgung von sog. Filesharing-Fällen spezialisiert.

In den standardisierten Schreiben werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht, welche entstehen, wenn über Tauschnetzwerke, wie beispielsweise BitTorrent, Werke widerrechtlich verbreitet werden.

Allgemeine Hinweise über die Vorgehensweise der Kanzlei Waldorf Frommer und weitergehende Hintergrundinformationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-waldorf-frommer-erhalten-hier-erfahren-sie-die-hintergruende_079082.html

In dem uns vorliegenden Schreiben werden Ansprüche aufgrund einer Verbreitung des Filmes „Codename U.N.C.L.E.” geltend gemacht.

Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Anwaltsgebühren und einem fiktiven Schadensersatz zusammen.

Was können Sie tun, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

Zunächst heißt es Ruhe bewahren! Handeln Sie in keinem Fall vorschnell, denn dies stellt sich regelmäßig als großer Fehler heraus.

Trotzdem gilt es, die gesetzten Fristen zu beachten. Andernfalls drohen nämlich weitere, unter Umständen sehr hohe Kosten aufgrund gerichtlicher Maßnahmen.

Als erstes ist zu prüfen, ob Sie überhaupt haften. Grundsätzlich haften bei derartigen Verstößen nur Täter und Störer. Falls jedoch diese Täter- und Störerhaftung jeweils ausgeschlossen werden kann, ist keine Unterlassungserklärung abzugeben und ebenso wenig ein Schadensersatz zu zahlen. Ob eine Haftung ausgeschlossen werden kann, muss jedoch in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass durchaus realistische Möglichkeiten zur Abwehr bestehen!

Die aktuelle Rechtsprechung gibt schließlich diverse Hinweise, mit denen eine Haftung vermieden werden kann. Um eine geeignete Verteidigungsstrategie ermitteln zu können, muss jedoch zunächst der gesamte Sachverhalt analysiert werden.

In unserem Blog auf www.e-commerce-kanzlei.de präsentieren wir Ihnen diverse Möglichkeiten und Strategien, zeigen Ihnen aber auch Risiken auf. Mit diesem Wissen sollte Ihnen eine erste Einschätzung möglich sein. Wir warnen jedoch davor, mit Halbwissen eigenmächtig Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen. Hüten Sie sich vor Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch bei der individuellen Verteidigung gerne zur Seite.

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie unseren Service der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 03/2016


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