Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Inside Llewyn Davis“ | kostenlose Erstberatung  

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen angeblichen Filesharings erhalten? Aktuell versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnungen wegen des Films „Inside Llewyn Davis“. Rechteinhaberin ist dabei die Studiocanal GmbH. Sie machen vor allem Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Verantwortlichkeit an der Urheberrechtsverletzung geltend. Betroffene sollen € 915,00 bezahlen. Damit sei die Angelegenheit erledigt.

Upload hat in der Regel stattgefunden

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film über Ihren Anschluss angeboten hat. Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob man Sie als Anschlussinhaber hierfür haftbar machen kann. Insbesondere dann, wenn Sie nicht der Täter waren, haften Sie entweder gar nicht oder nur teilweise.

Im Übrigen handelt es sich bei der Waldorf-Frommer-Abmahnung um ein Standardschreiben. Weder ein Einschreiben oder eine Originalunterschrift sind für die Rechtmäßigkeit notwendig. Auch sind sämtliche Ausführungen rechtmäßig und nicht angreifbar, sollte der Abgemahnte tatsächlich selbst den Film „Inside Llewyn Davis“ angeboten haben. In diesem Fall sollte jedoch die Unterlassungserklärung nicht wie beigefügt unterschrieben, sondern modifiziert werden. Gegebenenfalls kann man sich dazu entscheiden, die Zahlungsansprüche trotz der Täterschaft zurückzuweisen, da bei weitem nicht jeder, der nichts bezahlt, alleine bereits aufgrund der Masse der jährlich verschickten Abmahnungen, verklagt werden kann.

Geben Sie niemals ungeschuldet eine modifizierte Unterlassungserklärung ab

Wenn die Vorwürfe unberechtigt sind, sollten Sie keinesfalls eine Unterlassungserklärung abgeben, wie leider oft im Internet zu lesen ist. Die Empfehlung, auch bei unberechtigten Waldorf-Frommer-Forderungen nach Unterlassung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ist nicht nur rechtlich falsch, sondern kann auch Forderungen von mehreren tausend Euro nach sich ziehen, wenn der Film „Inside Llewyn Davis“ erneut über Ihren Anschluss angeboten wird. Diese hohen Beträge werden bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung ausgelöst. Die modifizierte Unterlassungserklärung schützt auch insbesondere nicht vor der € 915,00-Forderung.

Wenn Sie nicht zahlen wollen und unschuldig sind, wäre die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die denkbar schlechteste Vorgehensweise. Überlegen Sie: Wenn jemand an der Ampel hinten auf Ihr Auto auffährt, steigen Sie dann aus und übernehmen Sie freiwillig Ihren Schaden und den Schaden Ihres Schädigers? Nein, denn Sie haften hierfür nicht. Genauso verhält es sich im Filesharing-Recht. 

Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt haften

Für andere, wie Partner, Kinder, Gäste etc., haftet der Anschlussinhaber nur dann als sog. Störer, wenn er selbst Belehrungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Diese Verletzung muss im Einzelnen geprüft werden.

Grundsätzlich bestehen gute Chancen, die Forderungen der Waldorf-Frommer-Abmahnung erfolgreich abzuwehren, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, sondern Ihre Kinder etc. Die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder wurde bereits im Jahr 2012 durch das Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs erheblich eingeschränkt.

Der BGH hat im Jahr 2016 eindeutig klargestellt, dass auch gegenüber nicht-familienangehörigen Dritten, die volljährig sind, keine anlasslosen Belehrungs- oder Überwachungspflichten bestehen und der Anschlussinhaber nicht für durch diese Personen begangene Rechtsverletzungen als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Es gibt also klare Regeln, wann jemand als Störer haftet oder nicht. Daher ist es Unfug, standardmäßig die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Inside Llewyn Davis” haftbar sind, weil andere den Film über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Es gibt kein Zurück“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema