Waldorf Frommer Abmahnung - John Wick Kapitel 3

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Finanzielles Risiko: strafbewehrte Unterlassungserklärung

Sie haben einen Brief von Waldorf Frommer aus München erhalten? Mit diesem Brief wurde eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Sie sollen 915,00 € für den aktuellen Kinofilm „John Wick: Kapitel 3“ zahlen. Zusätzlich verlangt man von Ihnen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Vorwurf: Filesharing in einer Tauschbörse

Das geschützte Filmwerk „John Wick: Kapitel 3“ oder auch als Originaltitel bekannt unter „John Wick: Chapter 3 – Parabellum“ ist ein Actionfilm aus dem Jahre 2019, in dem der bekannte Schauspieler Keanu Reeves als John Wick nach dem Tod an Santino D´Antonio auf der Flucht durch New York City ist. Dabei ist auf seine Ergreifung ein Kopfgeld von 14 Millionen US Dollar ausgelobt. Die ganze Stadt ist ihm also auf den Fersen.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer behauptet nun, dass der Internet-Anschlussinhaber diesen Film zunächst aus dem Internet heruntergeladen habe. Nachdem die Filmdateien auf dem Rechner gespeichert worden sind, hat die installierte Software auf dem PC den Film wieder als Download für andere Nutzer im Internet angeboten. Solche Tauschprogramme funktionieren also nach dem Prinzip – „Nehmen und Weitergeben“ (sog. Filesharing). Die Weitergabe ist illegal und wird nunmehr geahndet.

Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • 700 € Lizenzschaden für die Tele München Fernseh
  • 215 € anwaltliche Gebühren für die Anwälte aus München

Nehmen Sie die Abmahnung bitte ernst, aber bleiben Sie ruhig. Es handelt sich weder um Betrug noch um eine Fake- Abmahnung. Vielmehr erreicht Sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben im Auftrag der Film- und Fernsehindustrie mit möglicherweise gerichtlichen Konsequenzen. Reagieren Sie daher in jedem Fall, jedoch nicht ohne die richtige Strategie.

Tipps vom Verteidiger!

1.   Keine Unterschrift leisten

2.   Keine Zahlung anweisen

3.   Kein Kontakt mit dem Abmahner

Bitte nichts unterschreiben:

Vertiefen Sie nicht den Schaden, indem Sie die in der Abmahnung vorformulierten Muster für den Vergleich und die Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese sind – wenig überraschend – zu Ihrem Nachteil. Mit einer entsprechenden Verteidigung können hier viele unnötige Probleme umgangen werden.

Suchen Sie auch keine Vorlage im Internet. Diese Muster sind beinahe in allen Fällen wenig hilfreich.

Bitte nichts zahlen:

Der Tipp von diversen Anwälten und Verbänden, dass der Abgemahnte einfach 150,00 € an Waldorf Frommer überweist, bringt leider überhaupt nichts. Das Geld ist sicher weg. Dazu wird der Abmahner genauer hingucken. Wer überweist denn Geld, wenn er eigentlich nicht in der Haftung ist? Dazu veranlassen die 150,00 € nicht, dass der Fall damit eingestellt wird oder erledigt ist. Es gibt in unserer Kanzlei Baumeister Rosing zahlreiche Fälle, in denen Verbraucher diesem „Tipp“ gefolgt sind. Viele haben nun einen Mahnbescheid oder Klage erhalten, obwohl Sie bereits 150,00 € überwiesen haben. Daher bitte kein Geld überweisen.

Bitte nicht bei Waldorf Frommer anrufen:

Die Kanzlei ist schon länger am Markt und geht professionell vor. Vor allem das Personal von Waldorf Frommer ist auf solche Anrufe vorbereitet und geschult. Die Gespräche mit dem Verbraucher haben einen bestimmten Fahrplan. Dazu geben Anrufer in der Eile wertvolle Informationen zum Geschehen preis, welche die Abmahnkanzlei überhaupt nicht kennt. Das kann eine Verteidigung schwächen. Meiden Sie Kontakt, da Sie nicht auf solche Telefonate vorbereitet sind.

Unterlassungsvertrag mit finanziellem Risiko

Das größte finanzielle Risiko bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung besteht immer im Zusammenhang mit der geforderten Unterlassungserklärung. Eine solche führt zu einem Unterlassungsvertrag mit der Filmproduzentin Tele München Fernseh GmbH, der zudem lebenslang wirksam ist. Zugleich ist immer eine Geldstrafe für den Fall eines weiteren Verstoßes zu versprechen (= strafbewehrte Unterlassungserklärung). Dieses Strafversprechen gibt das Gesetz vor, ohne geht es nicht. Wiederholt sich der Verstoß werden bis zu 5.000 Euro pro Neuverstoß eingefordert. Für den Verbraucher ein beträchtliches Insolvenzrisiko.

Risiken bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • lebenslanger Unterlassungsvertrag
  • Geldstrafe bei erneuten Down- bzw. Uploads
  • mögliches Schuldanerkenntnis

Chance: anwaltliche Verteidigung

Eine starke Verteidigung lohnt sich. In vielen Fällen hat der Internet-Anschlussinhaber gerade nicht den Down- bzw. Upload von John Wick vorgenommen. Eine Verteidigung bietet dann große Chancen auf einen Erfolg. Gerade in Konstellationen, wo ein anderer Nutzer die Tat begangen hat, sollte man sich konsequent verteidigen. In vielen Fällen lassen sich die Vorwürfe aus der Waldorf-Frommer-Abmahnung entkräften

Was sollte der Verbraucher tun?

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen. Unser Team von Baumeister Rosing hilft Ihnen täglich und bundesweit bei der konsequenten Abwehr von Forderungen aus einer urheberrechtlichen Abmahnung. Lassen Sie sich individuell und anwaltlich betreuen. Profitieren Sie insbesondere aus der Erfahrung aus 1.200 Mahnverfahren & Klagefällen und 12.000 Abmahnungen.

Ihr Service bei Waldorf-Frommer-Abmahnung („John Wick: Kapitel 3“):

  • Kostenlose Erstberatung bundesweit
  • Soforthilfe
  • Starke Verteidigung

Rufen Sie uns an oder lesen Sie mehr:

https://www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung-2/


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