Waldorf Frommer-Abmahnung: „Let’s Be Cops – Die Party Bullen“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home

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Gemeinsam möchten Ryan und Justin eine Schauspielkarriere starten, dies gelingt ihnen allerdings nicht so recht. Als Polizisten verkleidet kreuzen Sie auf einer Party auf und behalten die Uniformen, die eine Menge Eindruck schinden, an. Als sie merken, dass sie für echte Polizisten gehalten werden, sorgen Sie bei echten Gesetzeshütern und Kriminellen für Konfusion...

Konfus kommt Ihnen vielleicht auch das Schreiben vor, was Sie womöglich im Briefkasten gefunden haben? Der Absender: Waldorf Frommer, eine Kanzlei in München. Der Adressat: Sie, als Internetanschlussinhaber/in.

Erneut lässt die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei diesmal um Film „Let‘s Be Cops – Die Party Bullen“.

Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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