Waldorf-Frommer-Abmahnung zu „Man lernt nie aus“: bundesweite Hilfe bei € 915,00-Forderung

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Man lernt nie aus“ erhalten und sollen € 915,00 bezahlen? Hier erhalten Sie bundesweit Hilfe.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die Münchner Anwälte behaupten in ihrem Schreiben, jemand hätte über Ihren Internetanschluss den Film „Man lernt nie aus“ angeboten und hierfür wären Sie als Anschlussinhaber entweder als Täter oder Störer verantwortlich.

Zwar können Sie davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film wie in der Abmahnung von Waldorf Frommer beschrieben angeboten hat. Allerdings ist es in vielen Fällen so, dass der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet. Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in 6 Urteilen klargestellt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch als Täter oder Störer haftet, nur weil es sein Anschluss ist.

Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Anschlussinhaber, der nicht selbst Täter war, als Störer haftbar gemacht werden kann. Immer dann, wenn andere Personen wie Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter oder andere den Film „Man lernt nie aus“ der Warner Bros. angeboten haben, kommt lediglich eine Störerhaftung des Anschlussinhabers in Betracht. Der BGH hat klargestellt, dass z. B. Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder haften, wenn der Anschlussinhaber vom Filesharing keine Kenntnis hatte.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben? Nein!

Sie sollten keinesfalls eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie weder Täter noch Störer sind, denn diese verpflichtet Sie, bei einem Verstoß € 5.000,00 oder einen ähnlich verheerenden Betrag an die Warner Bros. Entertainment GmbH zu bezahlen.

Insbesondere dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film „Man lernt nie aus“ über eine Internettauschbörsen-Software angeboten hat, sollten Sie niemals eine Unterlassungserklärung abgeben. Denn dann ist ja zu befürchten, dass der Film momentan immer noch angeboten wird. Sollte Ihr Anschluss, was wahrscheinlich ist, nach Abgabe der Unterlassungserklärung erneut für das Filmangebot ermittelt werden, so haben Sie die oben dargestellte Vertragsstrafe zu bezahlen.

Handeln Sie auf jeden Fall – Was ich für Sie tun kann

Jeder Fall ist anders. Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Man lernt nie aus“ haftbar sind, weil andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc. über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (siehe angegebene Telefonnummer). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Joy – Alles außer gewöhnlich“.


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