Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Joy - Alles außer gewöhnlich“ | Bundesweite Hilfe  

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Joy – Alles außer gewöhnlich“ im Auftrag der Twentieth Century Fox erhalten? Hier erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Der Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ ist ein Drama von David O. Russell, das die Erfolgsgeschichte von Joy Mangano erzählt, die als alleinerziehende Mutter zu einer der erfolgreichsten Unternehmerinnen der USA wird. Betroffenen der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird vorgeworfen, den Film illegal in einer Internet-Tauschbörse angeboten zu haben.

Hat jemand den Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ überhaupt angeboten?

Empfänger der Abmahnung sind oft entsetzt, da sie meinen, niemand habe den Film angeboten. Forscht man genauer nach, so kommt man der Sache oft näher, denn die Ermittlungsergebnisse sind meist sehr zuverlässig. Rechtlich besteht zunächst eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist. Diese Vermutung muss man wiederlegen können, wenn man nicht haften will. Dabei muss man auf jeden Fall andere Personen benennen können, die zum „Tatzeitpunkt“ ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Hier muss man zwar in der Regel nicht beweisen, dass diese Person auch der Täter ist. Man muss aber nachweisen, dass diese Person die Zugriffsmöglichkeit hatte.

Die Rechtslage ist im Einzelnen kompliziert

In einem zweiten Schritt muss man darlegen, welche Schritte man unternommen hat um den wahren Täter zu ermitteln und warum man für diese andere Person nicht als Störer haftet.

Die Rechtslage und die Schritte, die ein Abgemahnter unternehmen muss, sind im Einzelnen kompliziert. Daher verwundert es, dass viele von Waldorf Frommer Abgemahnte versuchen, sich zunächst selbst gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Dieses Phänomen der juristischen Selbstversorgung tritt in keinem anderen Rechtsgebiet auf.

Lassen Sie sich bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Joy – Alles außer gewöhnlich“ immer anwaltlich beraten. Am besten, von einem erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. Sofern Sie nicht haften, muss das Ziel sein, die € 815,00 nicht zu bezahlen und erst Recht nicht die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Ist man für die Urheberrechtsverletzung als Täter oder Störer verantwortlich, kommt man um die Abgabe einer Unterlassungserklärung kaum herum. Hierbei sollte aber eine individuell, auf den speziellen Fall angepasste Formulierung verwendet werden und keine, die man im Internet findet oder die die Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung wegen „Joy – Alles außer gewöhnlich“ beigefügt haben.

Sofern man – was sehr oft vorkommt – allerdings überhaupt nicht haftet, weil z. B. volljährige Familienmitglieder den Film angeboten haben, so sollte man tunlichst keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben. Dasselbe gilt – und insbesondere – für den Fall, dass man überhaupt nicht weiß, wer den Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ angeboten hat. Denn wenn man die Quelle der Urheberrechtsverletzung nicht abstellen kann, dann wäre es wie ein Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer, für den Fall der Zuwiderhandlung, den man überhaupt nicht ausschließen kann, eine Vertragsstrafe zu versprechen. Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können locker € 5.000,00 kosten.

Handeln Sie auf jeden Fall – Was ich für Sie tun kann

Jeder Fall ist anders. Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Joy – Alles außer gewöhnlich” haftbar sind, weil andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc. über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „The Hateful 8“.


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