Waldorf-Frommer-Abmahnung - "Playing it cool" - 815,00 EUR

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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen illegalen Filesharings von Justin Reardons „Playing It Cool“ im Auftrag der Universum Film GmbH – 815,00 EUR.

Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über die Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer berichtet. Momentan mahnen sie Anschlussinhaber wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Playing It Cool“ ab.

„Playing It Cool“ ist eine romantische Komödie von Regisseur Justin Reardon mit Chris Evans und Michelle Monaghan in den Hauptrollen. Chris Evans spielt einen Drehbuchautor und Womanizer, der unter Bindungsangst leidet. Als er den Auftrag bekommt, ein Drehbuch zu schreiben, lernt er die charmante Michelle Monaghan kennen. Im Gespräch knistert es zwischen den beiden. Sie kommen sich näher und der Drehbuchautor verliebt sich. In Deutschland erhielt der Film „Playing It Cool“ überwiegend positive Resonanz.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen dem Anschlussinhaber vor, innerhalb eines Filesharing-Netzwerks das betroffene Filmwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und auf diese Weise widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gemäß § 19a UrhG ist die öffentliche Zugänglichmachung ein allein dem Urheber und Rechteinhaber vorbehaltenes Recht.

Aufgrund dieser behaupteten Rechtsverletzung an dem Film „Playing It Cool“ fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags in Höhe von 815,00 Euro.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen? Die Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, in der sich der Erklärende verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Sie dient dazu, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Wir empfehlen Ihnen, die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. In einigen Fällen ist nicht klar, ob die Ansprüche zu Recht erhoben werden.

Zwar dient die Unterlassungserklärung der Verhinderung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens, das äußerst kostenintensiv ist (im Fall einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht ein Unterlassungsanspruch des Urhebers bzw. Rechteinhabers aus § 97 Abs. 1 UrhG), allerdings impliziert diese stets ein Schuldeingeständnis und eine Anerkennung des Schadenersatzes sowie der Rechtsanwaltskosten. Bedenken Sie: Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zu einer lebenslangen Bindung an die abgegebene Erklärung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung löst sehr hohe Vertragsstrafen aus.

Wie empfehlen Ihnen, allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die modifizierte Unterlassungserklärung entschärft die rechtlichen Konsequenzen. Vor der Abgabe dieser Erklärung raten wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu prüfen, ob Sie überhaupt auf Unterlassung haften.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer weisen immer wieder daraufhin, dass der Anschlussinhaber regelmäßig als „Störer“ haftet. Diese Information ist falsch. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2012 (u. 2014) die Störerhaftung stark eingeschränkt (s. hierzu Grundsatzurteile „Morpheus“ und „Bearshare”).

Sollte ich den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 EUR zahlen?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bieten an, die Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren (215,00 EUR) und Schadensersatz (600,00 EUR) zusammensetzt, zu erledigen. In den allermeisten Fällen ist es jedoch nicht eindeutig, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen (oder in der genannten Höhe bestehen).

Der Schadensersatz ist regelmäßig von demjenigen zu zahlen, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Der Anschlussinhaber, der das Filmwerk „Playing It Cool“ im Internet nicht selbst verbreitet, muss keinen Schadensersatz leisten. Er muss lediglich die Rechtsanwaltskosten begleichen. Diese betragen ca. 124,00 EUR (außergerichtlich).

Wir empfehlen Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhalts zu beauftragen. Ein in der Rechtsmaterie spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und entsprechende Verteidigungsmöglichkeiten erarbeiten.

Wir sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, immer mal wieder von unserer Rechtsanwaltskanzlei erstrittene Urteile mit Filesharing im Volltext online zu stellen, damit sich Betroffene entsprechend informieren können.

Darüber hinaus bieten wir unter der Berliner Festnetznummer die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung an.

Sofern auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Film „Playing It Cool“ betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir würden uns freuen, Sie zu beraten und zu unterstützen.

Rechtsanwaltskanzlei Sievers & Collegen


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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