Waldorf Frommer-Abmahnung | Serie „Mom“ | Nicht zahlen - nicht unterschreiben  

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Filesharings an der Fernsehserie „Mom”.

Sie haben Post der Münchner Abmahnkanzlei bekommen? Sie sollen dafür haftbar gemacht werden, dass Sie eine oder mehrere Folgen der Serie „Mom“ über eine Internettauschbörse angeboten haben? Lesen Sie hier, was zu tun ist. Die Rechtslage ist bei weitem nicht so eindeutig, wie in der Abmahnung beschrieben. Viele Abgemahnten haften weder als Täter oder als Störer, eben weil sie für den Upload von „Mom“ nicht verantwortlich gemacht werden können.

Was ist eine Abmahnung wegen „Mom“?

„Mom“ ist eine US-amerikanische Sitcom mit Anna Faris und Allison Janney in den Hauptrollen. Sie wird seit 2013 von Warner Bros. Television für den US-Sender CBS produziert. Die Sitcom handelt von der alkoholabhängigen Kellnerin und Mutter namens Christy, die ihren x-ten Entzug hinter sich hat. Fest entschlossen, zusammen mit ihrer Tochter Violet ein neues Leben zu beginnen, wird sie von ihrer Mutter Bonnie, ebenfalls alkoholkrank und depressiv, auf mehrere harte Proben gestellt.

Man wirft Ihnen vor, dass Sie für das Anbieten der Serie bei bittorrent verantwortlich sind. Deshalb sollen Sie z. B. € 865,00 bezahlen (2 Folgen) und eine Unterlassungserklärung abgeben. Jede Unterlassungserklärung – auch die modifizierte – ist lebenslang gültig und kann eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen. Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung sollte daher möglichst überhaupt nicht abgegeben werden, wenn Sie weder als Täter, noch als Störer haften.

Viele Abgemahnten haften überhaupt nicht!

Lassen Sie sich von den Ausführungen in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Mom“ nicht einschüchtern.

Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Rechtsanwälten auf, sondern nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung. Ich habe unzählige Fälle mit dieser Kanzlei bearbeitet und kann Ihnen meist bereits am Telefon sagen, ob Sie haften oder nicht. Da auch nur sehr wenige Fälle tatsächlich vor Gericht landen, in denen nichts bezahlt wurde, sind die Erfolgsaussichten selbst dann gegeben, wenn Sie selbst der Täter waren.

Nach der mittlerweile weiterentwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es immer darauf an, ob der Anschlussinhaber dafür verantwortlich gemacht werden kann, ob er Pflichten bezüglich des Täters verletzt hat. So haften z. B. Eltern grundsätzlich nicht, wenn volljährige Kinder die Serie „Mom“ angeboten haben (bei der ersten Abmahnung zumindest). Auch bei minderjährigen Kindern kann die Haftung bei Erfüllung der Belehrungspflichten u. a. entfallen.

Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Ich prüfe, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Falls Sie haften, kann ich für Sie versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung zu reduzieren (wobei die meisten Mandanten eine Zahlung kategorisch ablehnen). Falls Sie nicht haften, rate ich immer dazu, nichts zu bezahlen.

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen der Serie „Mom“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Supergirl“.


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