Waldorf-Frommer-Abmahnung | Spy - Susan Cooper Undercover | € 815-Forderung – nicht zahlen, nicht unterschreiben

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich den Film „Spy - Susan Cooper Undercover” im Internet angeboten haben sollen? Obwohl Sie eventuell unschuldig sind, sollen Sie € 815,00 bezahlen und einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterzeichnen? Lesen Sie hier, ob es in Ihrem Fall Verteidigungsmöglichkeiten gibt.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist mittlerweile deutschlandweit bekannt für ihre intensive Abmahntätigkeit für namhafte Rechteinhaber. Die Kämpfer gegen Internet-Piraterie sind darauf spezialisiert, Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Vorwurfes der illegalen Verbreitung von Filmen wie „Spy - Susan Cooper Undercover” im Namen von deren Auftraggebern abzumahnen.

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den urheberrechtlich geschützten Film „Spy - Susan Cooper Undercover” weltweit allen Nutzern im Internet über sog. Filesharing Portale wie BitTorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung wegen „Spy - Susan Cooper Undercover” verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Betrag in Höhe von insgesamt € 815,00 (€ 600,00 Schadensersatz und € 215,00 Rechtsanwaltskosten).

Was ist zu tun – Lassen Sie Ihre Verantwortlichkeit prüfen

Es ist leicht gesagt, aber bleiben Sie nach Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Spy - Susan Cooper Undercover” zunächst ruhig. Geben Sie keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung die beiliegende Unterlassungserklärung ab. Denn: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, auch wenn es oft auf dem ersten Blick so scheint bzw. die Ausführungen in der Abmahnung dies vermitteln.

Sofern etwa der Anschlussinhaber den Film nicht selber angeboten hat, ist er höchstens als Störer haftbar. Hierzu muss er jedoch zumutbare Prüfpflichten verletzt haben, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Bei minderjährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12 – „Morpheus”) etwa entschieden, dass die Eltern nicht haften, wenn diese dem einsichtsfähigen Kind die Nutzung von Internettauschbörsen ausdrücklich verboten haben und es ein erstmaliger Fall war. Bei volljährigen Kindern bestehen sogar noch geringere Pflichten; sofern es keinen vorigen Verstoß gab, bestehen bei volljährigen Familienmitgliedern z. B. überhaupt keine Belehrungspflichten.

Sie sehen: Jeder Fall ist anders, so dass niemals pauschal geraten werden kann, eine „modifizierte” Unterlassungserklärung abzugeben. Denn diese ist, wie jede Unterlassungserklärung, lebenslang gültig und löst Vertragsstrafen von € 5.000,00 bei einem zukünftigen Verstoß aus.

Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung wegen „Spy - Susan Cooper Undercover” bundesweit

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Spy - Susan Cooper Undercover” oder wegen anderer Filme konfrontiert worden sind, kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. gerne für Sie eine erste Einschätzung bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten geben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Maze Runner”.


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