Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Supergirl“ (Folge: „Human For A Day“)

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Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Immer wieder werden weiterhin Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Homeland”, „The Walking Dead”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc ...

Nun der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Human For A Day“ der Serie „Supergirl“ (Saffel 1 Folge 7) – Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH fordert die Kanzlei Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot.

Supergirl ist eine US-amerikanische Science-Fiction-Fernsehserie, die auf der gleichnamigen Figur von DC Comics basiert. Sie spielt im selben Serienuniversum wie die Serien „Arrow“ und „The Flash“.

Vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer- (oft durch sog. Torrents) Netzwerken. Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von üblicherweise 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Vorsicht: Es besteht die Gefahr auch aufgrund Urheberrechtsverletzungen an anderen Folgen abgemahnt zu werden! Die 1. Staffel umfasst derzeit folgende Episoden:

Ep 12 „Bizarro“
Ep 11 „Strange Visitor From Another Planet“
Ep 10 „Childish Things“
Ep 9 „Blood Bonds“
Ep 8 „Hostile Takeover“
Ep 7 „Human for a Day“
Ep 6 „Red Faced“
Ep 5 „How Does She Do It?“
Ep 4 „Livewire“
Ep 3 „Fight or Flight“
Ep 2 „Stronger Together“
Ep 1 „Pilot“

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Nützliche Tipps zur „Supergirl – Human For A Day“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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