Waldorf-Frommer-Abmahnung: "The Flash" (Folge: "The Darkness And The Light")

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„The Flash“ ist eine US-amerikanische Science-Fiction-Action-Fernsehserie, die auf der Comicfigur The Flash basiert. Sie ist ein Spin-Off der Fernsehserie „Arrow“. Sie handelt von Barry Allen, einem Forensiker bei der Polizei von Central City, der durch einen Unfall Superkräfte erlangt und dadurch der schnellste Mann der Welt wird.

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber wegen der Folge „The Darkness And The Light“ der Serie „The Flash“ (2. Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (519,50 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – wie reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „Homeland”, „Arrow”, „The Walking Dead”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „Better Call Saul”, „Crossing Lines”, „The Simpsons” etc. – nun auch die Serie „The Flash”.

Weitere Titel der 2. Staffel lauten:

  • Ep 13 Welcome to Earth-2
  • Ep 12 Fast Lane
  • Ep 11 The Reverse-Flash Returns
  • Ep 10 Potential Energy
  • Ep 9 Running to Stand Still
  • Ep 8 Legends of Today
  • Ep 7 Gorilla Warfare
  • Ep 6 Enter Zoom
  • Ep 5 The Darkness and the Light
  • Ep 4 The Fury of Firestorm
  • Ep 3 Family of Rogues
  • Ep 2 Flash of Two Worlds
  • Ep 1 The Man Who Saved Central City

Nützliche Tipps zur „The Flash“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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