Waldorf Frommer-Abmahnung - „The Vatican Tapes“ (Film)

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Sie haben eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des angeblichen Anbietens des Films „The Vatican Tapes“ der Universum Film GmbH und eine € 815,00-Forderung erhalten? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie die Abmahnkanzlei nicht selbst und unterschreiben und bezahlen Sie nichts voreilig. Eventuell haften Sie überhaupt nicht.

Gerne können Sie mich jederzeit für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren, wenn Sie nicht derjenige waren, der den Film selbst angeboten hat.

Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Exorzismus-Film

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für die Universum Film GmbH das angebliche Filesharing des an dem US-amerikanischen Horrofilms „The Vatican Tapes“ ab. Wer den Film nicht kennt: Bei dem Film geht es um die 27-jährige Angela Holmes, die sich nach einem Unfall schlagartig ändert. Nachdem die Schulmedizin nicht helfen kann, untersucht der örtliche Priester den Fall und stellt fest, dass Angela von einem Dämon oder dem Teufel besessen ist. Ein Exorzist wird geholt. Doch die satanische Macht entpuppt sich als deutlich widerständiger als erwartet.

Dieser Film soll angeblich über den Internetanschluss des Abgemahnten angeboten sein, so der Vorwurf in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Betroffene sollen entweder als Täter oder als Störer haften und bis zu € 815,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben, die zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu € 5.000,00 verpflichtet.

Haftet der Abgemahnte immer als Störer?

Nein. Als Störer haftet derjenige bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung, der zwar nicht selbst den Horrorfilm „The Vatican Tapes“ angeboten hat, jedoch in Bezug auf den Täter Belehrungs- und Verbotspflichten verletzt hat. Solche Pflichten bestehen in vielen Fällen überhaupt nicht. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, wann bei volljährigen oder minderjährigen Kindern oder bei volljährigen Familienmitgliedern keine Pflichten bestanden bzw. wann bestehende Pflichten verletzt wurden.

Auch in Fällen, in denen der Lebenspartner, Mitbewohner, Mieter, Gäste oder andere in Verdacht stehen, den Film angeboten zu haben, kann die Störerhaftung entfallen. Dies muss anwaltlich geprüft werden.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Wenn Sie als Abgemahnter den Film „The Vatican Tapes“ nicht selbst im Internet angeboten haben, nehmen Sie gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter:

  • www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Sobald andere Personen, wie Partner, Kinder, Mitbewohner u. a., den Internetanschluss nutzen und den Film „The Vatican Tapes“ angeboten haben oder Sie überhaupt nicht wissen, wer der Täter war, sollten Sie keinesfalls unüberlegt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Die birgt die Gefahr, dass der Täter später wieder „zuschlägt“ und Sie dann € 5.000,00 Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen dieses Films oder wegen anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf. 

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Margos Spuren“.


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