Waldorf Frommer Abmahnung: "Verstehen Sie die Béliers?" - nützliche Tipps!

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Im Auftrag von Tele München Fernseh GmbH fordert die Kanzlei Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung und macht eine Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Verstehen Sie die Béliers?" - wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

„Verstehen Sie die Béliers?“ (Originaltitel: „La famille Bélier“) ist eine französische Filmkomödie von Éric Lartigau aus dem Jahr 2014. Der Film thematisiert das Leben einer gehörlosen Familie, die auf einem Bauernhof in der westfranzösischen Provinz Mayenne lebt. Im Alltag sind Mitglieder der Familie auf die Hilfe der hörenden Tochter angewiesen. Als diese ein Gesangsstipendium erhält und nach Paris gehen will, wird die Abhängigkeit zum Problem. So wirft ihre Mutter ihr vor, sie wolle die Familie im Stich lassen.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer hieran Urheberrechtsverletzungen ab.

Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Verstehen Sie die Béliers?"-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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