Abmahnung von Waldorf Frommer - Warum wir Sie anschreiben ...?
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Warum Sie sich mit einer Anti-Abmahn-Strategie gut verteidigen!
PC-Tauschangebote von Musik und Film über das Internet bleiben ohne entsprechende Lizenz rechtswidrig. Die anschließenden Abmahnungen im Urheberrecht sind daher ein Mittel zur Ahndung solcher Verstöße. Rechteinhaber machen somit ihr ausschließliches Nutzungsrechte geltend. Ein solches Nutzungsrecht ist u. a. das öffentliche Zugänglichmachen über das Internet.
Primäres Ziel jeder Filesharing-Abmahnung
Der Anschlussinhaber soll daher zukünftig unterlassen, die Dateien auf dem PC über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Mithin möchten die Hersteller und Produzenten der Unterhaltungsbranche kostenlose Tauschangebote verhindern.
Wieso wird insbesondere der Anschlussinhaber in Anspruch genommen?
Nach der Rechtsprechung spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist.
Wird also festgestellt, dass eine geschützte Tonaufnahme oder ein Film von einer IP-Adresse aus für Dritte zugänglich gemacht wurde, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so ist diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2010, I ZR 121/08; BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12); es entspricht der Lebenserfahrung, dass in erster Linie der Anschlussinhaber seinen Internetzugang nutzt (OLG Köln, Urt. v. 16.05.2012, 6 U 239/11). In der Ausgangslage ist der Anschlussinhaber in der Defensive. Er wird als Täter behandelt.
Abwehr der Abmahnung?
Ja, das ist möglich! Die Lage ist für Anschlussinhaber nicht aussichtslos. Viele Ermittlungsergebnisse sind zwar als richtig hinzunehmen. Jedoch ist die Frage der Haftung für den Anschlussinhaber noch lange nicht geklärt.
Chance! Anti-Abmahn-Strategie
Es gibt Strategien für Abgemahnte. Oft hat der Anschlussinhaber den Upload nicht persönlich vorgenommen. Ein Gegenangriff ist daher regelmäßig die beste Verteidigung. Deshalb sollte der abgemahnte Anschlussinhaber seine Verantwortlichkeit bestreiten und mit Argumenten entkräften. Anti-Abmahn-Strategien sind meist erfolgreich. Insbesondere dann, wenn die Alleintäterschaft eines anderen Nutzers feststeht. Andere Nutzer sind dabei oftmals Gäste aus dem Ausland, Nachbarn, denen man mal das Passwort für den Router überlassen hat oder auch WG-Mitbewohner. Die gegen den Anschlussinhaber bestehende Täter-Vermutung kann mit der entsprechenden Erfahrung torpediert werden. In vielen Konstellationen lassen sich die Vorwürfe gegen den Anschlussinhaber entkräften. Das hat zur Folge, dass der Abgemahnte weniger oder gar nichts bezahlen muss. Zudem kann oft die Unterlassungserklärung als Entwurf in der Schublade verbleiben. Diese ist sehr risikoreich und sollte überhaupt nur im Falle einer Haftung abgegeben werden.
Um gegen die Filesharing-Abmahnungen erfolgreich antreten zu können, beachten Sie folgende Tipps:
- Innerhalb der kurzen Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung reagieren
- Nicht die beigefügten Muster unterschreiben
- Nichts zahlen
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite ohne die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes
Ihre Fragen & unsere kompetenten Antworten
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