Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Am grünen Rand der Welt“ | Bundesweite Hilfe

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films „Am grünen Rand der Welt“ erhalten? Man fordert € 815,00 und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung von Ihnen? Lesen Sie hier, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können, wenn nicht Sie, sondern andere den Film angeboten haben.

Abmahnung von Waldorf Frommer – was soll ich getan haben?

Viele Betroffene von Waldorf Frommer Abmahnungen fallen aus allen Wolken, wenn ein derartiges Abmahnschreiben im Briefkasten landet. Manche wissen nicht einmal, was es für ein Film ist, den sie angeblich angeboten haben „Am grünen Rand der Welt“ ist ein Film der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und der verfilmte vierte Roman von Thomas Hardy und sein erster größerer literarischer Erfolg. Der Film handelt von einer stolzen Gutsbesitzerin im Viktorianischen England, die von drei Männern begehrt wird, aber unabhängig bleiben will: Im Süden England lebt um 1870 Bathsheba Everdene, eine eigenwillige und schöne junge Frau, die ihre Unabhängigkeit schätzt. Dennoch oder vielleicht gerade deswegen hat sie gleich drei Verehrer auf einmal, alle sehr unterschiedliche Typen. Aber Bathsheba will sich nicht festlegen.

Der Film „Am grünen Rand der Welt“ soll in einer Internettauschbörse angeboten worden sein. Das Anbieten findet ab dem Herunterladen und danach automatisch statt, wenn man eine Tauschbörsensoftware wie bittorrent oder Popcorn Time nutzt.

Rechtsanwälte behaupten eine Täter- oder Störerhaftung – zu Recht?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, der Anschlussinhaber des Internetanschlusses sei für dieses Angebot als Täter oder Störer verantwortlich und fordern konsequenter Weise eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die angefallenen Kosten. Insgesamt müsse man € 815,00 bezahlen. Zentraler Anspruch ist – wie bei jeder Abmahnung – der Unterlassungsanspruch und die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehören zu einer der größten Kanzleien, die Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen abmahnen.

In vielen Fällen haften die Abgemahnten nicht bei Waldorf Frommer Abmahnungen

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand denn Film „Am grünen Rand der Welt“ innerhalb eines sog. Peer-to-Peer-Netzwerks anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt und auf diese Weise öffentlich zugänglich gemacht hat. Allerdings haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er selbst Täter oder Störer war.

Einem Täter kann niemand helfen. Dieser muss die Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erfüllen, also die Unterlassungserklärung abgeben (auch ohne Modifizierung) und € 815,00 bezahlen.

Anders jedoch der Störer: Hat jemand anders den Film angeboten, kommt eine Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung in Betracht. Dies gilt es zu prüfen. In Fällen, in denen Sie als Störer für den Rechtsverstoß haften, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In allen anderen Fällen sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben.

In erster Linie sollte somit geprüft werden, ob der Abgemahnte als Störer haftet

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, wann Anschlussinhaber nicht als Störer haften, wenn andere den Anschluss genutzt haben. So haften Inhaber des Internetanschlusses z. B. nicht für volljährige Familienmitglieder, die ohne ihre Kenntnis Urheberrechtsverletzungen begehen. In diesen Fällen haften die betroffenen Familienmitglieder selbst, vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Wenn Sie als Abgemahnter den Film „Am grünen Rand der Welt“ nicht selbst im Internet angeboten haben, nehmen Sie gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Sobald andere Personen, wie Partner, Kinder, Mitbewohner u. a., den Internetanschluss nutzen und den Film „Am grünen Rand der Welt“ angeboten haben oder Sie überhaupt nicht wissen, wer der Täter war, sollten Sie keinesfalls unüberlegt eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Die birgt die Gefahr, dass der Täter später wieder „zuschlägt“ und Sie dann € 5.000,00 Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen dieses Films oder wegen anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „The Vatican Tapes“.


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