Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Interstellar“ | Hilfe bei € 915,00-Forderung
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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Interstellar“ erhalten und sollten € 915,00 bezahlen? Hier finden Sie Tipps und Ratschläge, was zu tun ist.
Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Interstellar“?
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer verfolgen seit Jahren standardisiert das illegale Verbreiten von Filmen in Internet-Tauschbörsen für ihre Auftraggeber. Diesmal ist der Auftraggeber die Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieser Filmrechteinhaber möchte das illegale Verbreiten seines Films „Interstellar“ in Filesharing-Netzwerken verhindern. Das geschieht durch Abmahnungen. In diesen Abmahnungen werden die urheberrechtlichen Ansprüche der Mandantin geltend gemacht. Diese Ansprüche bestehen aus Unterlassung, Schadenersatz und Anwaltskosten. Der Schadenersatz besteht aus € 700,00, die Anwalts- und Aufwendungsersatzkosten aus € 215,00.
Vorsicht vor jeder Unterlassungserklärung!
Zentraler Anspruch der Waldorf-Frommer-Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Unterzeichnet man die beigefügte oder eine modifizierte Unterlassungserklärung, so ist diese lebenslang gültig und löst Vertragsstrafen von € 5.000,00 aus, sobald in Zukunft erneut jemand den Film „Interstellar“ über den Internetanschluss des Abgemahnten anbietet.
Daher sollte man tunlichst keine Unterlassungserklärung abgeben, wenn man weder als Täter noch als Störer für diese Urheberrechtsverletzung haftet.
Die im Internet oft angepriesene modifizierte Unterlassungserklärung ist genauso gefährlich wie jede andere Unterlassungserklärung auch. Insbesondere bedeutet die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht, dass Waldorf Frommer die € 915,00 nicht mehr fordern dürfen.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung führt somit nicht dazu, dass die Angelegenheit erledigt ist. Im Gegenteil: Sollte es zu einem erneuten Upload kommen, sind mindestens € 5.000,00 zur Zahlung fällig. Auch ist die modifizierte Unterlassungserklärung lebenslang gültig. Sie stellt zwar kein Schuldeingeständnis dar, jedoch stellt eine Unterlassungserklärung niemals ein Schuldeingeständnis dar. Dies ist auch nicht notwendig, da der Unterzeichner dennoch lebenslang daran gebunden ist und ihn die unterzeichneten Verpflichtungen treffen.
Wie sollte man auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?
In jedem Fall heißt es Ruhe bewahren! Es ist zunächst zu ermitteln, ob Sie überhaupt haften. Es gibt keine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers. Sofern der Abgemahnte den Film „Interstellar“ nicht selbst angeboten hat, sondern jemand anderes (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner etc.), so ist eine Störerhaftung zu prüfen.
Aber auch eine Störerhaftung kommt nur dann in Frage, wenn der Anschlussinhaber gegenüber dem Täter eigene Pflichten verletzt hat.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films „Interestellar“ oder anderer Filme erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.
Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.
Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:
- Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Legends of Tomorrow“.
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