Waldorf-Frommer-Abmahnung – Wichtige Fragen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Sie haben einen teuren Abmahnbrief mit Überweisungsträger erhalten? Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Waldorf-Frommer-Abmahnung:

  • Forderungen in der Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Haftung des Internet – Anschlussinhabers
  • Fristen
  • Erste Schritte für den Verbraucher

Mit der Abmahnung werden Forderungen für die Musik- und Fernsehindustrie geltend gemacht. Der Abmahner möchte einen illegalen Upload von Filmdateien im Internet unterbinden. Deshalb machen Filmproduzenten wie Warner Bros., Twentieth Century Fox sowie Studiocanal oder auch Universum Film diverse Forderungen gegenüber dem jeweiligen Internet- Anschlussinhaber geltend.

Forderungen in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung (für zukünftiges Verhalten)
  • entgangenes Lizenzgeld für die Filmproduktion
  • Gebühren für anwaltliche Tätigkeit von Waldorf Frommer

Unterlassungserklärung

Das höchste Haftungsrisiko bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung besteht mit dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Die Münchener Anwälte fordern primär zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Grund hierfür findet sich in § 97 Absatz 1 Satz 1 Urhebergesetz: Wer das Urheberrecht verletzt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Warum besteht ein hohes Risiko? 

  • Lebenslanger Vertrag mit Insolvenzrisiko

Die einmal von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslangen Unterlassungsvertrag mit dem jeweiligen Filmproduzenten! Gleichzeitig ist die Unterlassungserklärung zwingend mit einem Strafversprechen zu versehen (Strafe als Druckmittel). Diese Strafe ist immer eine Geldzahlung für den Wiederholungsfall. Ansonsten ist die Erklärung nicht strafbewehrt und damit nach dem Gesetz unwirksam. Die zwei oben genannten Punkte machen die Unterlassungserklärung sehr riskant.

1. Hohe Vertragsstrafe

Sollte es nochmal zu einem Upload von Filmdateien kommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man mit der nächsten Waldorf-Frommer-Abmahnung eine Strafe von Ihnen fordert. Diese Geldstrafe wird im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro je Verstoß angesetzt. Halten Sie sich diese hohen Beträge vor Augen.

2. Lebenslanger Vertrag

Der Unterlassungsvertrag ist ein Leben lang wirksam. Die Gefahr, dass die versprochene Geldstrafe eintritt, bleibt für immer bei Ihnen. 

>>>Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab, tragen Sie ein hohes finanzielles Risiko mit sich. 

Wenn ich einfach eine Erklärung abgebe?

  • Kein blinder Aktionismus

Besonders erfahrene Rechtsanwälte im Urheberrecht geben nur im Haftungsfall eine Unterlassungserklärung ab. Ansonsten ist hier Vorsicht geboten. Blinder Aktionismus ist bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung fehl am Platz. Wie Sie bereits wissen, nehmen Sie damit ein finanzielles Risiko auf. Dabei ist die Haftung nicht in allen Fällen gegeben, sodass oftmals keine Unterlassung erklärt werden muss.

Muss ich immer einer Erklärung abgeben?

  • Nein, nicht immer

Die Unterlassungserklärung schuldet nur der Verantwortliche des illegalen Datentausches. Ob Sie überhaupt eine Erklärung schulden, klären wir mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Einschätzung am Telefon. Rufen Sie an – auch am Wochenende. Wir prüfen Ihre Situation mit einem Experten!

Kann ich ein Muster aus dem Internet nehmen?

  • Meiden Sie Muster 

Im Internet existieren keine brauchbaren Muster für den Einzelfall. Es kommt auf die konkreten Formulierungen an. Gerade solche Muster fallen durch eine mangelnde Präzision auf. Vermeiden Sie daher allgemeine Muster. Diese verschlimmern die Situation, anstatt zu helfen. Der Verbraucher ist zudem nicht in der Lage, die feinen Unterschiede in der Wortwahl und die großen Folgen zu erkennen.

Haftung des Internet – Anschlussinhabers

  • Es trifft zunächst den Anschlussinhaber

Nach der aktuellen Rechtsprechung besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen (= illegale Uploads) persönlich verantwortlich ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08; Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12). Er gilt zunächst als Täter des illegalen Uploads. Aufgrund dieser Vermutung wird er mit der Abmahnung konfrontiert. 

Ferner kann der Anschlussinhaber auch dann haften, wenn er die Verstöße zwar nicht persönlich verursacht hat, jedoch die Tat „gefördert“ hat. Das Internet daheim gilt als Gefahrenquelle. Daher muss ein Anschlussinhaber im Rahmen der Zumutbarkeit alles Erforderliche tun, damit solche illegalen Uploads möglichst nicht passieren (Schutzmaßnahmen). Hierzu gehört, dass er das WLAN mit einem Passwort sichert (WPA2 Technik). Darüber hinaus müssen minderjährige Kindern im Haus ordnungsgemäß belehrt werden. Insbesondere müssen die Eltern das Verbot aussprechen, an solchen Tauschbörsen teilzunehmen.

Fristen

  • Welche Fristen gelten?

Nehmen Sie das Schreiben von Waldorf Frommer ernst. Notieren Sie die Fristen, damit Sie rechtzeitig reagieren. Die Kanzlei aus München ist seit vielen Jahren u. a. als Abmahnkanzlei tätig. Es handelt sich nicht um Betrug.

  • Frist zu Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlungsfrist

Vorrangig und sehr wichtig ist die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese Frist ist immer kurz bemessen, da die Sache für den Filmproduzenten wichtig ist. Sofern der Anschlussinhaber nicht reagiert, wird sich der Abmahner entscheiden, ob er den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend macht. Hierfür wird u. a. das Verfahren nach dem Eilrechtsschutz gewählt. Bei Erfolg ergeht innerhalb weniger Tage ein gerichtlicher Beschluss. Dieser einstweilige Beschluss verbietet dem Anschlussinhaber vorläufig (= einstweilen), das genannte Filmwerk zu tauschen. Diese Entscheidungen ergehen oftmals ohne mündliche Verhandlung. Zudem entstehen unnötige Kosten.

Erste Schritte, um sich als Verbraucher erfolgreich gegen die Abmahnung zu wehren

  • Keine Unterschrift

Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie sowohl die in der Abmahnung beigefügte Muster-Unterlassungserklärung als auch den Vergleich nicht unterschreiben! Die Muster in der Waldorf-Frommer-Abmahnung sind nachteilig für den Verbraucher. 

  • Fristen beachten

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Reagieren Sie rechtzeitig. Eine fristgemäße Verteidigung gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung bietet mehr Erfolg. 

  • Kostenlose Erstberatung nutzen

Zwar gilt die Vermutung gegen den Abgemahnten. Jedoch ist noch nicht bewiesen, dass er für die Urheberrechtsverletzung einstehen muss. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie in reagieren sollen, dann wenden Sie sich an uns. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung beantworten wir Ihre Fragen bundesweit. Wir sind täglich erreichbar – auch am Wochenende.

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