Waldorf-Frommer-Abmahnung zu „American Sniper“ erhalten?

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Warner Bros. Germany beauftragt Waldorf Frommer

Warner Bros. Germany ist der deutsche Ableger des großen Filmproduzenten aus den USA. Besonders in der Filmbranche ist der Schutz gewerblicher Rechte, vor allem der des Urheberrechts, von immenser Bedeutung. Warner Bros. Germany hat zu diesem Zweck die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Waldorf Frommer vertritt seit langem schon die Interessen großer und bekannter Unternehmen aus der Film- und Fernsehbranche und ist dementsprechend professionell. 

Innerhalb der Mandate beugt Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen vor und geht begangenen Urheberrechtsverletzungen nach. Für Letzteres bedient sich die Kanzlei häufig dem Mittel der Abmahnung. Gegenstand der Abmahnung kann jede Rechtsverletzung an einem Film oder einer Serie sein, an dem bzw. an der Warner Bros. oder ein anderer Mandant die Rechte hält. Daher ist es in jüngster Vergangenheit häufig zu Abmahnungen wegen Verletzungen am Warner Bros. Film „American Sniper“ gekommen.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu „American Sniper“ ab?

„American Sniper“ ist ein Kriegsfilm aus dem Jahr 2014, basierend auf einer Autobiographie des amerikanischen Soldaten Chris Kyle (im Film gespielt von Bradley Cooper). Nach 9/11 heuert Kyle bei der Elite-Truppe Navy-SEALs an. Im Irakkrieg dient er als Scharfschütze und hält seinen Kameraden den Rücken frei. Nachdem er einige Anschläge auf US-Truppen vereitelt hat, wird er zu einer – von den Feinden gefürchteten – Legende. Auf Heimaturlaub versucht er, die Traumata des Krieges zu unterdrücken, was aber nicht immer gelingt. Er merkt, dass seine Lebensaufgabe im Schutz seiner Kameraden besteht. „American Sniper“ ist ein hochgelobter und spannender Film, der dem Zuschauer die Probleme der jüngsten amerikanischen Kriege im Nahen Osten packend und emotional vor Augen führt.

Beliebte und ausgezeichnete Filme wie „American Sniper“ werden allerdings auch illegal im Internet angeboten. Etwa über Streaming-Portale wie kinox.to oder über Foren, in denen illegales Filesharing betrieben wird. Sowohl die Betreiber, als auch die Nutzer solcher Seiten oder Dienste, verletzen die Urheberrechte an dem Film. Folge dessen ist, dass der Rechteinhaber – in diesem Fall Warner Bros. Germany – Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung hat. Um diese Ansprüche durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen. Dementsprechend enthalten die Schreiben die Forderung, mehrere hundert Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Beides sollte man in keinem Fall tun, ohne vorher professionellen Rat eingeholt zu haben!

Wer erhält eine Abmahnung zu „American Sniper“?

Grundsätzlich ermittelt Waldorf Frommer die vermeintlich Verantwortlichen über IP-Adressen. Der Inhaber desjenigen Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung vorgenommen wurde, bekommt dann Post von den Anwälten. Dabei kann es aber auch den Falschen treffen: Entweder, weil Waldorf Frommer die falsche IP-Adresse ermittelt hat, oder, weil nicht der Anschlussinhaber, sondern ein Gast oder Mitbewohner verantwortlich ist. Gerade deswegen darf man nicht auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingehen. Ansonsten drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen!

Was bedeutet die Abmahnung nun? Was ist zu tun?

Zunächst sollte man nicht in Panik verfallen. Ein erfahrener Jurist muss den Sachverhalt aufklären. Fast immer besteht die Möglichkeit, den Betrag des Schadensersatzes zu verringern. Teilweise muss auch gar nichts gezahlt werden. Dennoch darf man eine Abmahnung nicht ignorieren! Weil jeder Fall anders ist, gibt es keine pauschale Lösung. Wir raten zu folgenden vorläufigen Schritten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Allen Empfängern einer Abmahnung bieten wir von Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten beurteilen Ihre Lage und zeigen Ihnen Ihre Chancen, Risiken und zu erwartende Kosten. Unter unserer Website oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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