Waldorf Frommer: AG München verurteilt Anschlussinhaber zur Zahlung von EUR 1.500,00 Schadenersatz

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Amtsgericht München vom 15.02.2019, Az. 243 C 9623/18

Gegenstand des Verfahrens: illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Serienfolgen

Im genannten Verfahren hat das Amtsgericht München den beklagten Anschlussinhaber vollumfänglich zur Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von EUR 1.500,00, der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sowie zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt.

Der Beklagte hatte seine eigene Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzung bestritten und behauptet, seine Mutter, die Ehefrau sowie der Sohn hätten Zugriff auf seinen Internetanschluss gehabt. Die Mutter scheide als Täterin jedoch aus. Die beiden weiteren Personen hingegen kämen als Täter in Betracht. Auf Nachfrage hätten sie die Begehung der Rechtsverletzung allerdings abgestritten. Die Ehefrau habe sich zudem zur Zeit der Rechtsverletzung nicht zuhause aufgehalten. Auch die Untersuchung der internetfähigen Endgeräte im Haushalt habe keine Erkenntnisse erbracht.

Nach Auffassung des Amtsgerichts München käme unter Zugrundelegung des Vortrags lediglich der Sohn als Täter in Betracht, weshalb es ihn als Zeugen vernahm. Im Rahmen der Vernehmung hatte dieser die Tatbegehung jedoch glaubhaft abgestritten.

Wer darüber hinaus außer dem Beklagten selbst als Täter der Rechtsverletzung ernsthaft in Betracht kommen könne, sei aus dem Vorbringen des Beklagten nicht ersichtlich (sekundäre Darlegungslast).

Der Beklagte hafte daher vollumfänglich als Täter.

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