Waldorf Frommer: LG Bielefeld weist Berufung eines Anschlussinhabers in Tauschbörsenverfahren zurück

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Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 30.08.2019, Az. 20 S 90/18

Gegenstand des Verfahrens: illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

Das Amtsgericht Bielefeld (Urt. v. 09.11.2019, Az. 42 C 227/17) hatte den beklagten Anschlussinhaber in erster Instanz zur Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von EUR 1.000,00 und der außergerichtlichen Abmahnkosten verurteilt, da der Vortrag des Beklagten nicht den Anforderungen an die ihm obliegenden sekundären Darlegungslast genüge.

Der Beklagte stützte seine Verteidigung im Wesentlichen darauf, dass sein Internetanschluss zum gegenständlichen Zeitpunkt anderen Mietparteien seines Wohnhauses zur Verfügung gestanden habe. Die weiteren Angaben zu den nutzungsberechtigten Mietparteien beschränkten sich indes auf pauschale Vermutungen und waren darüber hinaus teils widersprüchlich.

Die gegen seine täterschaftliche Verurteilung gerichtete Berufung des Beklagten wies das Landgericht Bielefeld mangels Aussicht auf Erfolg bereits im Beschlusswege und ohne mündliche Verhandlung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück.

Die Berufungskammer begründet ihre Entscheidung mit deutlichen Worten:

„Der Beklagte hat – wie vom Amtsgericht zutreffend ausgeführt – gerade keine Person benannt, die ernsthaft als Täter für die streitgegenständliche Rechtsverletzung in Betracht kommt. Sofern der Beklagte nunmehr in seiner Berufungsbegründüng argumentiert, er habe erstinstanzlich vorgetragen, dass neben ihm auch Herr G. Zugang zu seinem eigenen Internetanschluss gehabt habe, trifft dies nicht zu. […] Es handelt sich lediglich um eine pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs eines Dritten auf den Internetanschluss des Beklagten, die durch keinerlei Anhaltspunkte belegt ist.“

Das Landgericht bestätigte nicht zuletzt auch den geltend gemachten Lizenzschaden in Höhe von EUR 1.000,00 für das illegale öffentliche Zugänglichmachens eines aktuellen Spielfilms.

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