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Waldorf Frommer mahnt den Film „Conjuring 2“ der Warner Bros. Entertainment GmbH ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer erinnert mit Aufforderungsschreiben an erfolgte Abmahnungen für den Film „Conjuring 2“ von Warner Bros. Entertainment GmbH.

Wozu das Erinnerungsschreiben nach einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“?

Wer also eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ erhalten hat und bislang nicht reagiert hat, wird demnächst Post erhalten. Das Erinnerungsschreiben soll den Abgemahnten die unlängst verschickte Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ nochmals vor Augen führen. Für die Kanzlei Waldorf Frommer welche die Abmahnung für den Film „Conjuring 2“ geschickt hat, ist dies eine günstige Art, spätere Klagen zu verhindern. Denn viele Abgemahnte nutzen das Erinnerungsschreiben zu Recht, um sich mit der Angelegenheit doch auseinanderzusetzen.

Was ist mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ passiert?

Das Schicksal der ursprünglichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ ist vielfältig: einige werden auf dem Postweg verloren gegangen sein. Manche werden von den Abgemahnten als vermeintliche „Abzocke“ weggeworfen, so manche werden von den tatsächlichen Tätern welche im Haushalt des Anschlussinhabers wohnen (sich schuldig fühlende Ehepartner oder des Lesens fähige Kinder) heimlich entsorgt.

Welches Werk wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ abgemahnt?

Mit „Conjuring 2“ will der Regisseur James Wan an den Erfolg von „Conjuring“ anknüpfen. Dieser spielte in den ersten zwei Wochen nach Ausstrahlung 100.000,00 Millionen Dollar ein. Vielleicht gelingt ihm auch eine Fortsetzungsserie von Horrorfilmen, wie es bei „Saw“ der Fall war. Dort hat er bei allen (!) sechs Teilen entweder Regie geführt, produziert oder war zugleich auch Drehbuchautor.

Welche Folgen kann die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ haben?

Grundsätzlich ist Warner Bros. Entertainment nach Versendung der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ berechtigt, von dieser eine einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO beantragen zu lassen. Dies für den Fall, dass nach Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ der Adressat keine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Innerhalb welcher Frist ist der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung nach einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ möglich?

Für die einstweilige Verfügung muss die Angelegenheit noch eilbedürftig sein, dies ist binnen eines Monats nach Kenntnis der Rechtsverletzung noch auf jeden Fall. Manche Gerichte gehen diesbezüglich von einer starren Frist aus (OLG München, Urt. 21.04.2011, AZ 6 U 4127/10 und OLG Hamm Beschl. 9.09.2010, AZ 4 W 97/10), andere erlassen eine einstweilige Verfügung noch nach sechs Wochen (OLG Frankfurt, Beschl. 11.06.2013, AZ 6 W 61/13) oder gar zwei Monaten (KG Berlin Beschl. 14.12.2010, AZ 5 W 295/10 und OLG Düsseldorf Urt. 1.07.2014, AZ I-20 U 231/13). Wer also nach einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte sich hierum kümmern.

Welche Unterlassungserklärung soll abgegeben werden?

Auf keinen Fall sollte die Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche von Waldorf Frommer mitgeschickt wird. Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ will in erster Linie die Interessen des Rechteinhabers durchsetzen, nicht des Abgemahnten. Nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden, der sich mit der Materie auskennt und der eine optimale Unterlassungserklärung im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ für den Abgemahnten fertigt.

Was ist mit der finanziellen Forderung aus der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“?

Bei der in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ enthaltenen Vergleichsforderung für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung verhält es sich wie bei der Unterlassungserklärung: wer sich an eine mit dem Rechtsgebiet vertraute Kanzlei wie die unsere wendet, wird eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten. Ob für die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Conjuring 2“ überhaupt eine Zahlung geleistet werden muss, wird nach Besprechung des konkreten Sachverhalts von Rechtsanwalt und Mandat entschieden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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