Waldorf Frommer mahnt für die 20th Century Fox Entertainment GmbH wegen illegalen Filesharings ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox GmbH wegen des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens des Films „X-Men: Apocalypse“ ab. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatz in Höhe von 915,00 EUR gefordert.

Der Vorwurf an den Abgemahnten lautet, den neunten Teil der Science-Fiction Filmreihe „X-Men: Apocalypse“ auf illegale Weise auf der Internettauschbörse „bittorrent“ anderen Nutzern zum Download angeboten haben, ohne die erforderlichen rechtlichen Befugnisse für das öffentliche Zugänglichmachen des Werkes zu besitzen. Dies sei als Verstoß gegen § 19a UrhG zu werten und begründe Unterlassungs- sowie Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche. § 19a UrhG definiert des öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes als „(…) das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist“. Dieses Recht steht hier ausschließlich der 20th Century Fox GmbH zu, weshalb deren Zustimmung zu einem öffentlichen Zugänglichmachens in Form eines Uploads nötig ist.

Rechtliche Folgen einer Abmahnung. Was können Sie gegen eine Abmahnung tun?

Eine Abmahnung ist grundsätzlich ein legitimes rechtliches Mittel, Verstöße auf dem Gebiet des Urheberrechts zu verfolgen und zu ahnden. Große Kanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer versenden jährlich eine erhebliche Anzahl an Abmahnungen im Auftrag ihrer Mandanten. Neben der 20th Century Fox GmbH zählen zu den Mandanten von Waldorf Frommer auch andere prominente Unternehmen der Musik- und Filmindustrie.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sind Sie damit nicht allein. Aufgrund unserer Erfahrung mit der Verteidigung Abgemahnter haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt:

Halten Sie deshalb die genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein und nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich Rechtsrat einzuholen. Häufig lohnt es sich, falls Sie den gerügten Verstoß tatsächlich begangen haben, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben oder einen niedrigeren Vergleichsbetrag als den geforderten Betrag durch einen Rechtsanwalt für Sie aushandeln zu lassen. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, müssen Sie dennoch aktiv werden. Es genügt nicht, den Vorwurf schlichtweg abzutun. Ignorieren Sie die Abmahnung kann das dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie bei einem Gericht erwirkt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts aufzusuchen und ihren Fall einschätzen zu lassen.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Gerade auf dem Gebiet des Urheberrechts in Sachen Filesharing verfolgen wir die aktuelle Rechtsprechung besonders aufmerksam und haben schon eine Vielzahl an Abgemahnten vertreten. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

Berlin


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