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Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharings von "Nymphomaniac 2" ab

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Waldorf Frommer, eine der großen Abmahnkanzleien in Deutschland mit Sitz in München, mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Film „Nymphomaniac 2“ ab. Die Abmahnung erfolgt im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, München.

Die Kanzlei macht sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungsansprüche geltend. Waldorf Frommer unterbreitet dem Empfänger der Abmahnung ein Vergleichsangebot in Höhe von 815 Euro, mit dem „die Auseinandersetzung vollständig beendet wäre“. Andernfalls wird mit der Einleitung gerichtlicher Schritte und daraus möglichen „ungleich höheren Kosten“ gedroht.

Im vorliegenden Fall sei der Film angeblich über die Internettauschbörse bittorrent angeboten worden. Dokumentiert sei der Verstoß durch eine „beweissichere“ Aufzeichnung der von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft beauftragten Firma ipoque GmbH.

Meine Empfehlung lautet, keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ebenso wenig die geforderte Geldsumme zu begleichen. Mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung binden Sie sich über Jahre hinweg. Eine juristische Beratung, die die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung beinhaltet, ist unumgänglich. Ebenso muss die Zahlungshöhe in jedem Einzelfall auf den Prüfstand gestellt werden. In vielen Fällen haftet der angeschriebene Anschlussinhaber gar nicht oder nur eingeschränkt als sog. Störer. Dies hat das Entfallen oder die Reduzierung der geltend gemachten Forderung zur Folge.


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