Waldorf Frommer mahnt zu „Kingsman – The Golden Circle“ ab

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Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Deutschland beauftragt Rechtanwaltskanzlei Waldorf Frommer

Große Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox und Warner Bros. erleiden im Zeitalter des Internets bzw. der Digitalisierung erhebliche Verletzungen ihrer Urheberrechte, wie z. B. dem Lizenzschaden, durch die illegale Vervielfältigung und Verbreitung ihrer Werke. Um ihre urheberrechtlichen Werke zu schützen vertrauen sich Filmproduktionen Rechtsanwaltskanzleien wie der in München ansässigen Sozietät Waldorf Frommer an, mit dem Auftrag Abmahnungen an Störer wie Nutzer zu verschicken, die einerseits für die illegale Verbreitung der Werke verantwortlich sind, bzw. andererseits diese Filesharing-Plattformen nutzen.

Abgabe der Unterlassungserklärung an Waldorf Frommer im Rahmen der Abmahnung zu Kingsman

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Störer mit der Aufforderung, Schadenersatz von mehreren hundert Euro zu leisten sowie eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung dient dem Verletzten, in diesem Falle der Produktionsfirma von „Kingsman – The Golden Circle“, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen – mithin abzuschrecken. Von der Abgabe bzw. Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist dringendst abzuraten, da dies von Waldorf Frommer in Verbindung mit der Abmahnung per se als Zugeständnis der abmahngegenständlichen Vorwürfe gewertet werden kann, weshalb sie auch als Unterwerfungserklärung bekannt ist.

Wieso zu Kingsman – The Golden Circle abgemahnt wird

Waldorf Frommer ermittelt die IP-Adresse des für die Urheberrechtsverletzung Verantwortlichen. Hierbei stellt Waldorf Frommer jedoch lediglich eine Vermutung auf, dass der Anschlussinhaber des Internetanschlusses automatisch auch der Schädiger ist. Dies ist jedoch als willkürlich zu interpretieren, da jeder Nutzer den Schade zu verantworten haben könnte und die Annahme naheliegt, dass Waldorf Frommer Fehler bei der Ermittlung gemacht hat.

Daher ist es nicht unüblich, den Betrag des zu zahlenden Schadenersatzes deutlich zu mindern. Ist die Beweislage mangelhaft oder fällt diese gänzlich aus, muss gegebenenfalls gar nicht gezahlt werden.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer vor?

Im Falle der Betroffenheit einer erhaltenen Abmahnung kann es keine generelle Lösung geben. Jedoch sollte man keinesfalls in Panik verfallen, aber ebenso unter keinen Umständen die Abmahnung ignorieren. Anzuraten ist Folgendes:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von abmahnhelfer.de bieten Ihnen im Falle einer empfangenen Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren den Sachverhalt und schätzen für Sie ein, mit welchen Risiken, Kosten und generellen Konsequenzen sie zu rechnen haben.

Wir sind für Ihr Anliegen auf unserer Homepage oder auch telefonisch offen und hilfsbereit!


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