Waldorf Frommer mahnt zu Serie „Gotham“ ab – Was tun?

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Warner Bros. beauftragt Waldorf Frommer mit Schutz von Rechten

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist seit Jahren Anlaufpunkt für Produzenten und Rechteinhaber von Filmen und Fernseh- oder Webserien. Große Unternehmen zählen zu den Mandanten von Waldorf Frommer, so auch Warner Bros. Germany. Die Firmen beauftragen die Kanzlei mit dem Schutz ihrer Urheberrechte an Filmen und Serien. Diese Rechte werden in Zeiten des Internets tagtäglich verletzt, etwa durch illegale Vervielfältigung via Streaming oder Filesharing. Aus derartigen Verletzungen resultieren Ansprüche der Rechteinhaber. Diese versucht Waldorf Frommer mittels Abmahnungen durchzusetzen. In letzter Zeit ist die von Warner Bros. produzierte Serie Gotham sehr anfällig für Urheberrechtsverletzungen. Deswegen finden sich immer mehr Abmahnungen, die Gotham zum Gegenstand haben.

Gotham – warum mahnt Waldorf Frommer zu Serie ab?

Gotham ist eigentlich als Heimat Batmans bekannt. Die Serie handelt allerdings von Gotham vor dem Erscheinen Batmans, als Stadt voller Kriminalität und Gewalt. Die Polizisten und Behörden geben ihr Bestes, gegen das Verbrechen vorzugehen. Intrigen und raffinierte Schurken machen es den Helden von Gotham nicht gerade leicht.

Serien wie Gotham werden meist schon unmittelbar nach dem Erscheinen illegal im Internet verbreitet. Klassischerweise dienen Filesharing-Foren oder Streaming-Plattformen dazu. Sowohl die Betreiber als auch die Nutzer solcher Dienste begehen eine Urheberrechtsverletzung. Folge sind Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung. In den Abmahnungen finden sich genau diese beiden Begehren wieder: Die Schreiben enthalten die Forderung, mehrere hundert bis tausend Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Beides sollte man keinesfalls tun, ohne anwaltlichen Rat eingeholt zu haben! Ansonsten kann es sehr teuer werden.

Was bedeutet die Abmahnung zu Gotham?

Eine Abmahnung zu erhalten, ist nicht dramatisch. Der Empfänger sollte also nicht in Panik verfallen. Dennoch sind Abmahnungen durchaus ernst zu nehmen und dürfen nicht ignoriert werden. Waldorf Frommer verschickt die Schreiben an die Inhaber von Internetanschlüssen, über die Filesharing oder Streaming vorgenommen oder genutzt wurde. Bei der Ermittlung der jeweiligen IP-Adressen können aber Fehler gemacht werden, sodass die Abmahnung ggf. den falschen Empfänger erreicht. Ebenso ist es gut möglich, dass nicht der Anschlussinhaber, sondern andere Nutzer des Internetzugangs verantwortlich sind. In diesen Fällen muss der Adressat der Abmahnung in der Regel gar nichts zahlen.

Doch auch „tatsächlich Verantwortliche“ können geschickt reagieren. Durch einige rechtliche Schachzüge lässt sich der Umfang des Schadensersatzes erheblich verringern – manchmal muss auch dann gar nicht gezahlt werden. Diese Optionen bestehen aber nur, wenn man noch nicht auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingegangen ist.

Das ist zu tun:

Jeder Abmahn-Sachverhalt muss individuell betrachtet werden, weswegen es keine pauschale Lösung gibt. Folgende Schritte sollte jeder Empfänger einer Abmahnung trotzdem beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung, ganz gleich ob zu Gotham oder einem anderen Werk, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Situation und geben eine Einschätzung über Kosten und Risiken ab! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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