Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.v. Warner Bros.( Serie „Gotham”)

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham“ durch Filesharing ab. Als Aufwendungs- und Schadensersatz veranschlagt sie 619,50€.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die Verbreitung der Episode „This Ball of Mud and Meanness“ der Serie „Gotham“ über das Filesharing-Netzwerk bittorrent ab. Waldorf Frommer sieht in dem Upload der Episode einen Verstoß gegen §16 und §19a des UrhG. Diese regeln die alleinigen Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte des Urhebers. Um den vermeintlichen Rechtsverstoß zu unterstreichen nennen Waldorf Frommer die BGH-Urteile AZ. I ZR 121/08 vom 12.05.2010 und AZ. I ZR 74/12 vom 15.11.2012.

Neben einer Unterlassungserklärung fordern Waldorf Frommer Aufwendungsersatz in Höhe von 169,50€ und Schadensersatz in Höhe von 450,00€. Die Gesamtforderung beläuft sich daher auf 619,50€.

Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und vertritt mehrere große Produzenten im Bereich der Film- und Musikindustrie. Urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind daher keine Seltenheit. Die Abmahnungen von Waldorf Frommer ähneln aneinander und rügen häufig Verstöße gegen §16 und §19a des UrhG.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen sind ein probates Mittel, um Rechtsverstöße im Urheberrecht zu ahnden. Sie sind ein außergerichtliches Mittel zur effektiven Streitbeilegung. Eine Abmahnung kann zu einer Klage führen, ist jedoch kein Urteil. So ist der Inhalt einer Abmahnung grundsätzlich verhandelbar und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie müssen eine Abmahnung jedoch ernst nehmen.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Eine Abmahnung ist kein Grund um in Panik zu verfallen. Entscheidend ist, dass Sie in Erfahrung bringen, ob der Rechtsverstoß tatsächlich von Ihrem Internetanschluss erfolgt ist. Anschließend sollten Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall voreilig bezahlen, jedoch innerhalb der gesetzten Frist antworten.

Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterschreiben. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt unbeschränkt und ist häufig mit horrenden Vertragsstrafen verbunden. Da der Inhalt einer Unterlassungserklärung verhandelbar ist, raten wir Ihnen dazu eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollten Sie jedoch nicht auf Basis Ihres Rechtsgefühls oder mit Hilfe von Mustern aus dem Internet verfassen. Wir raten Ihnen vielmehr einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann mit Hilfe Ihrer Abmahnung eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die den Fakten Ihres Falles gerecht wird. Außerdem kann er Ihnen helfen, weitere Abmahnungen zu verhindern und die für Sie relevanten Bereiche des Urheberrechts verständlich machen.

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir verfolgen aufmerksam die Rechtsprechung zu Filesharing und vertreten seit Jahren Abgemahnte. Wir haben daher die nötige Erfahrung, um Sie bestmöglich zu vertreten.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

Kontakt:

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft

Hamburg und Berlin


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