Waldorf Frommer Abmahnung: "Gotham" (Serie) - Wie verhalten? Nützliche Tipps

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals” etc.

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham” ab.

„Gotham“ ist eine US-amerikanische Krimiserie, welche auf der Batman-Comicwelt von DC Comics basiert. Die Handlung spielt zeitlich vor der Erschaffung Batmans und schildert sowohl den Werdegang späterer Batman-Feinde sowie des heranwachsenden Bruce Wayne und des Polizisten James Gordon.

Konkret wird jeweils eine Urheberrechtsverletzung an den Folgen „Arkham“ und „Penguin´s Umbrella“ der ersten Staffel von Gotham abgemahnt. Dabei besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Weitere Folgen der ersten Staffel lauten:

Ep 22 All Happy Families Are Alike
Ep 21 The Anvil or the Hammer
Ep 20 Under the Knife
Ep 19 Beasts of Prey
Ep 18 Everyone Has a Cobblepot
Ep 17 Red Hood
Ep 16 The Blind Fortune Teller
Ep 15 The Scarecrow
Ep 14 The Fearsome Dr. Crane
Ep 13 Welcome Back, Jim Gordon
Ep 12 What the Little Bird Told him
Ep 11 Rogues' Gallery
Ep 10 LoveCraft
Ep 9 Harvey Dent
Ep 8 The Mask
Ep 7 Penguin's Umbrella
Ep 6 Spirit of the Goat
Ep 5 Viper
Ep 4 Arkham
Ep 3 The Balloonman
Ep 2 Selina Kyle
Ep 1 Pilot

Was wird verlangt?

Eine Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps zur „Gotham“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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