Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing – u.a. “Die Superbullen”

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Gleich 3 x neue Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung u.a. im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH

„Briefe an Julia”; „Das Bildnis des Dorian Gray”.

Zurzeit werden wieder Abmahnungen wegen Filesharing von der Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München bezüglich einer Urheberrechtsverletzung folgender Werke versendet:

„Das Bildnis des Dorian Gray” - Tele München Fernseh GmbH

„Briefe an Julia” - Tele München Fernseh GmbH

„Die Superbullen” - Constantin Film Verleih GmbH

Über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet))

sollen die Betroffenen über Ihren Internetanschluss die Dateien gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben.

Insgesamt umfasst das Abmahnschreiben meist 10 Seiten ohne der Mandatsvollmacht und ein Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darin sind vor allem textbausteinartige Passagen enthalten in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,- Euro gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das  Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Genau dies: Die rechtliche Überprüfung der Abmahnung -  ist aber dringend zu empfehlen!

Grundsätzlich sollten Betroffene auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden. Denn zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Hierbei besteht ein großes Haftungsrisiko.

Durch den Inhalt des mit versandten Vergleichsvorschlages verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin

UND

zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Es gibt zwar leider zur Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen keine Patentlösung - ABER:

Zur Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen lässt sich oft in derartigen Fällen eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Dies setzt jedoch voraus, dass auf kompetente anwaltliche Hilfe vertraut wird und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen" weitreichende rechtliche Konsequenzen provoziert werden.



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