Waldorf Frommer schützt Serie „The Flash“ für Warner Bros.

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Produktionsunternehmen aus der Medienbranche sind zunehmend von Beeinträchtigungen ihrer Urheberrechte betroffen. Filme und Serien, an denen die Unternehmen die Nutzungsrechte halten, werden auf Filesharing-Plattformen ohne deren Zustimmung vervielfältigt und verbreitet. Dadurch erleiden die Unternehmen Verletzungen ihrer urheberrechtlich geschützten wirtschaftlichen Interessen. 

Um sich vor solchen Beeinträchtigungen zu schützen, bedienen sich Medienunternehmen der juristischen Unterstützung von Rechtsanwaltskanzleien. In diesem Zusammenhang hat die Münchener Sozietät Waldorf Frommer Bekanntheit erlangt. Diese versucht, mit Klagen und Abmahnungen die Interessen der Rechteinhaber durchzusetzen und zu schützen. 

So ersuchte auch Warner Bros. die Dienste Waldorf Frommers, nachdem ihre Serie „The Flash“ illegal auf Filesharing-Plattformen angeboten wurde.

Wen mahnt Waldorf Frommer ab?

Die Verletzung der Urheberrechte sind von einem Störer verursacht. Störer ist sowohl derjenige, der eine Filesharing-Plattform betreibt, als auch jemand, der dieses Angebot nutzt und Filme oder Serien streamt oder herunterlädt. 

Um diesen Störer zu ermitteln, bedient sich Waldorf Frommer der Verkehrsdaten und macht somit den Anschlussinhaber der IP-Adresse aus, von welcher die Handlung ausging. 

Allein daraus geht hervor, dass somit gar nicht der Störer per se ermittelt wird. Denn in den meisten Haushalten leben mehrere Leute zusammen, die alle Zugriff auf denselben Anschluss haben. Demzufolge ist eine bloße Vermutung und keine eindeutige Beweislage festzustellen, ob der Empfänger überhaupt verantwortlicher Störer ist.

Abmahnung: Die Folgen

Mit der Abmahnung begehrt Waldorf Frommer zwei Forderungen. Erstens soll der Empfänger der Abmahnung eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Kommt der vermeintliche Störer dieser Forderung nach, impliziert Waldorf Frommer darin das Geständnis der Vorwürfe. Aus dieser Unterwerfungserklärung nimmt Waldorf Frommer ihn bei einem gleichartigen Sachverhalt in Zukunft in Anspruch.

Zweitens beinhaltet die Abmahnung eine Schadenersatzforderung aufgrund des entgangenen Gewinns. Aus diesem Grund wird die Höhe der Geldforderung für den erlittenen Schaden nach der Lizenzanalogie bemessen. Dementsprechend fällt die Forderung mehrere hundert Euro aus, doch sie kann je nach Art des Werkes gegebenenfalls auch höher sein. Aufkommen muss der Störer für die Summe, die im Falle eines Lizenzerwerbs an den Geschädigten hätte, geleistet werden müssen. Aus soeben dargelegten Gründen ist zunächst keiner der beiden Forderungen umgehend nachzukommen. Insbesondere gilt davon abzusehen die strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Chancen gegen die Forderungen

Aufgrund der erwähnten vagen Beweislage sind Möglichkeiten, gegen die Forderungen vorzugehen, durchaus gegeben. So lässt sich die Schadenersatzforderung deutlich mindern. Mit juristischer Expertise lässt sich unter Umständen gegen sämtliche Forderungen vorgehen und diese abwenden.

  1. Bewahren Sie die Ruhe und lassen sich nicht von der Abmahnung unter Druck setzen
  2. Kommen Sie zunächst keiner Forderung nach – insbesondere sollten Sie keine Zahlungen an Waldorf Frommer leisten
  3. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  4. Wahren Sie die Fristen

Wir bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Vereinbaren Sie einen Termin auf unsere Homepage oder rufen Sie direkt an. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren anschließend Ihren Sachverhalt, und wir teilen Ihnen unsere Einschätzungen hinsichtlich Chancen, Kosten und möglicher weiterer Konsequenzen mit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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