Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung für Warner Bros. – „Supergirl“ & „The Flash“

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Unsere Anwaltskanzlei wurde mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. Gerügt werden Urheberrechtsverletzungen an Folgen der TV-Serien „Supergirl“ und „The Flash“.

In der vergangenen Woche wurde unsere Kanzlei bereits vermehrt mit der Verteidigung gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer beauftragt. In der neusten Abmahnung geht es um Urheberrechtsverletzungen an den oben genannten TV-Folgen. Unserem Mandanten wird insoweit vorgeworfen, die TV-Folgen über eine Online-Tauschbörse unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierin liege eine Urheberrechtsverletzung.

Geltend gemachte Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung von 1.115,00 € für Schadensersatz und Rechtsverfolgung

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls selbst beantworten oder gar ignorieren. Hierdurch würden der Gegenseite gerichtliche Schritte ermöglicht. Jedoch ist auch unbedingt davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Anhang beigefügt ist, in dieser Form abzugeben. Hierdurch könnte ein Schuldeingeständnis abgegeben werden.

Hören Sie auch bitte nicht auf Ratschläge in Foren. Häufig lesen wir, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung in modifizierter Form genüge. Dem ist nicht so. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist für ihre Klageverfahren bekannt. Auch wenn Sie vielleicht sogar mehrere Jahre nichts hören, bedeutet dies nicht, dass die Sache ausgestanden ist.

Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder sogar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung sowie Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Fall einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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