Waldorf Frommer | Superfast! - Abmahnung für € 815,00 | Was tun? Bundesweite Hilfe hier!

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films „Superfast” erhalten und wissen nicht warum? Sie sollen eine strafgesicherte Unterlassungserklärung unterschreiben und € 815,00 bezahlen für etwas, was Sie nicht getan haben? Lesen Sie hier weiter, welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Superfast” – Was nun?

Oft wissen die Betroffenen überhaupt nicht, wie ihnen geschieht, wenn sie einen Brief von Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Superfast!” erhalten haben, da sie selbst nicht Täter waren. Der Film ist eine Parodie auf die Fast & Furious Filme, bei dem Polizist Lucas White einen Undercover-Auftrag bekommt und sich als Mechaniker in eine Gang aus Fahrern illegaler Straßenrennen einschleusen will. Doch bevor er in ihre Mitte aufgenommen wird, muss er erstmal gegen Anführer Vin Serento antreten und Gas geben.

Dieses Vorgehen ist weder Betrug, noch Abzocke. Vielmehr werden die Rechtsanwälte im Auftrag der Universum Film GmbH tätig. Wer den Film „Superfast!” in einer Internettauschbörse angeboten hat, muss mit einer Abmahnung rechnen und wird aufgefordert, € 815,00 zu bezahlen und soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Wer den Film selbst angeboten hat, dem kann man kaum helfen. Sobald jedoch andere wie der Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste oder andere den Film angeboten habe, ist die Abmahnung war noch ärgerlicher, allerdings gibt es in diesen Fällen immer Verteidigungsmöglichkeiten.

Ich habe den Film „Superfast!” nicht angeboten – Welche Möglichkeiten gibt es?

Sobald mehrere Personen den Internetanschluss nutzen und der Abgemahnte nicht der Täter war, gibt es Verteidigungsmöglichkeiten.

Bei einer Störerhaftung entfallen sofort die geforderten € 600,00 Schadenersatz. Diese muss nur der Täter bezahlen.

Greift nicht einmal eine Störerhaftung, so entfallen zudem die Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und auf Zahlung der weiteren Kosten von € 215,00.

Sofern Sie sich nicht verantwortlich fühlen, sollten Sie daher ungedingt einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. mit Ihrer Verteidigung gegen die Waldorf Frommer Abmahnung einschalten.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Superfast!“ oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The Transporter Refueled“.


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