Wann benötige ich einen türkischen Erbschein?

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Immer mehr deutsche Staatsbürger erwerben Immobilien und besitzen türkische Bankkonten in der Türkei. Im Todesfall stellt sich dann die Frage, ob der deutsche Erbschein in der Nachlassabwicklung in der Türkei eingesetzt werden kann. Hierbei wird zwischen beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen unterschieden: 

Unbewegliches Vermögen/ Immobilien als Erbe in der Türkei

Hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens in der Türkei findet ausschliesslich das türkische Recht Anwendung. Damit ist für die Nachlassabwicklung bezüglich der Immobilien in der Türkei zunächst ein türkischer Erbschein erforderlich. Der deutsche Erbschein hat in diesem Fall lediglich eine Beweisfunktion hinsichtlich der gesetzlichen Erben. Liegt dieser nicht vor, ist die Stellung als gesetzlicher Erbe mit entsprechenden Urkunden, wie die internationale Geburtsurkunde, Eheurkunde etc. dem türkischen Gericht beizubringen. Nach Abschluss des türkischen Erbscheinverfahrens kann zur Vermögensrecherche und Übertragung des Erbvermögens auf die Erben  übergegangen werden. 

Unbewegliches Erbvermögen eines deutschen Staatsbürgers in der Türkei

Bewegliche Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Geld eines deutschen Staatsbürgers in der Türkei können auch mit einem deutschen Erbschein auf den gesetzlichen Erben übertragen werden. Der deutsche Erbschein muss durch das zuständige Landgericht apostilliert, von einem in der Türkei zugelassenen Dolmetscher übersetzt und von einem türkischen Notar beglaubigt sein. Die Übersetzung des apostillierten Erbscheins in Deutschland kann auch von einem in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzt und dann aber unbedingt vom türkischen Konsulat beglaubigt werden. Dabei ist zu beachten, dass der jeweilige Dolmetscher bei diesem Konsulat auch zugelassen sein muss!

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Foto(s): Elif Uzun

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