Wann dürfen Arbeitgebende wegen Krankheit kündigen?
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Darf der Arbeitgeber mir kündigen, während ich krankgeschrieben bin?
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin auch während deren Krankheit wirksam die Kündigung aussprechen. Die weit verbreitete Annahme, während der Krankheit könne nicht gekündigt werden, stimmt nicht.
Unabhängig davon, ob die Kündigung während der Krankheit ausgesprochen wird oder nicht, muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden, um die Kündigung angreifen zu können.
Kann der Arbeitgeber mir wegen Krankheit kündigen?
Ausschlaggebend ist die Zukunftsprognose. Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung müssen Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang für die Zukunft rechtfertigen.
Wie oft darf ich krank sein bevor mir der Arbeitgeber kündigen darf?
Grundsätzlich ist zwischen Kurzzeit- und Langzeiterkrankungen zu unterscheiden. Dabei sind Kurzzeiterkrankungen für Arbeitgebende regelmäßig belastender, weil hier die Planbarkeit sehr eingeschränkt ist. Für Arbeitnehmende, die immer mal wieder ausfallen, muss kurzfristig Ersatz organisiert werden. Zudem ist der Arbeitgeber häufiger in der Entgeltfortzahlung, die bis zu 6 Wochen lang geleistet werden muss. Bei Kurzzeiterkrankungen wird in der Regel für die Zukunftsprognose ein Betrachtungszeitraum von drei Jahren angenommen. Wenn hier pro Jahr insgesamt jeweils über sechs Wochen Arbeitsunfähigkeitstage zusammengekommen sind, dann wird es nach der Rechtsprechung zumindest kritisch für den Arbeitnehmer.
Hier ist jedoch der Einzelfall zu betrachten. Sind die Ausfallzeiten einer Erkrankung zuzurechnen, die inzwischen ausgeheilt ist, so können diese Zeiten für die Zukunftsprognose nicht herangezogen werden.
Wie lange darf ich krank sein bevor der Arbeitgeber mir kündigen darf?
Langzeiterkrankungen sind für Arbeitgebende regelmäßig weniger belastend, denn hier haben diese üblicherweise nur einmal die Pflicht, sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung zu leisten. In aller Regel ist der betreffende Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin danach im Krankengeld. Arbeitgebende sind finanziell weniger belastet und haben mehr Planungssicherheit als im Fall immer wieder auftretender Kurzzeiterkrankungen.
Im Fall einer Langzeiterkrankung besteht nach der Rechtsprechung erst nach 24 Monaten die Möglichkeit einer wirksamen krankheitsbedingten Kündigung. Zuvor muss jedoch ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt oder zumindest der Versuch unternommen werden.
Darüber hinaus gibt es auch bei der krankheitsbedingten Kündigung Fallstricke wie Formfehler oder Versäumnisse bezüglich der Einbeziehung des Betriebsrats. Unter Umständen ergibt sich im Verlauf einer Langzeiterkrankung auch ein besonderer Kündigungsschutz aufgrund einer aus der Krankheit resultierenden Schwerbehinderung.
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